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Zum Ende der Seite springen Abmeldung von Amts wegen - Gebühren
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Abmeldung von Amts wegen - Gebühren Fuffzich 03.07.2020 08:05

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Fuffzich Fuffzich ist weiblich
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Abmeldung von Amts wegen - Gebühren

Hallo in die Runde,

ein Gewerbetreibender hat sein Gewerbe aufgegeben und ist nach Unbekannt verzogen. Für eine Abmeldung von Amts wegen waren, nach allen Ermittlungen, alle Voraussetzungen gegeben. Abmeldung druch uns erfolgte zum 31.12.2019.

Die Meldebehörde hat mir nun eine neue Meldeadresse in Deutschland mitgeteilt. Ich möchte dem guten Herren jetzt gerne die Gebühren für die Abmeldung in Rechnung stellen (vorher haben wir keine Forderung, aufgrund der fehlenden Meldeadresse, aufgebaut). Auch ein Bußgeldverfahren schwebt mir vor.

Kann ich die Gebührenrechnung jetzt einfach an seine neue Adresse senden? Oder übersehe ich jetzt hierbei irgendetwas?

Danke
1 03.07.2020 08:05 Fuffzich ist offline E-Mail an Fuffzich senden Beiträge von Fuffzich suchen
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