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» Abmeldung von Amts wegen - Gebühren «

Hallo in die Runde,

ein Gewerbetreibender hat sein Gewerbe aufgegeben und ist nach Unbekannt verzogen. Für eine Abmeldung von Amts wegen waren, nach allen Ermittlungen, alle Voraussetzungen gegeben. Abmeldung druch uns erfolgte zum 31.12.2019.

Die Meldebehörde hat mir nun eine neue Meldeadresse in Deutschland mitgeteilt. Ich möchte dem guten Herren jetzt gerne die Gebühren für die Abmeldung in Rechnung stellen (vorher haben wir keine Forderung, aufgrund der fehlenden Meldeadresse, aufgebaut). Auch ein Bußgeldverfahren schwebt mir vor.

Kann ich die Gebührenrechnung jetzt einfach an seine neue Adresse senden? Oder übersehe ich jetzt hierbei irgendetwas?

Danke



Gepostet am 03.07.2020 um 08:05 von:
Benutzer: Fuffzich
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