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Zum Ende der Seite springen Nicht-EU-Unternehmen will Zweigstelle gründen
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fegaj32 fegaj32 ist männlich
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Nicht-EU-Unternehmen will Zweigstelle gründen

Hallo zusammen,

ich muss aktuell über die folgende Situation entscheiden: Vor einiger Zeit sprachen drei indische Studenten bei mir vor. Sie möchten für ihre in Indien registrierte LLC eine Zweigstelle bei uns in der Gemeinde eröffnen. Die deutsche Zweigstelle soll ein Coworking-Space werden, von dem aus man arbeiten will. Ich hatte zwar mal EU-Unternehmen, aber noch nie ein Nicht-EU-Unternehmen. Ist das überhaupt möglich? Braucht es dafür nicht bilaterale Verträge zwischen den Ländern?! In dem Gespräch habe ich zudem erfahren, dass in Indien aktuell nur ein Briefkasten existiert. Die Firma wird also komplett von Deutschland aus gesteuert. Da man nächstes Jahr nach Beendigung des Studiums zurück in die Heimat will, möchten die drei eine deutsche Rechtsform meiden, da eine Liquidation einer deutschen Gesellschaft und Neugründung in Indien sich negativ auf die Geschäfte auswirken könnte, man müsste wieder bei 0 starten (kann ich voll und ganz nachvollziehen).

Die LLC scheint nach Recht vor Ort eine Kapitalgesellschaft zu sein. So wurde auch das Anmeldeformular ausgefüllt (ein einziges). Aber ich bezweifele, dass das hier als Kapitalgesellschaft durchgeht, würde es eher als Personengesellschaft sehen. Englische Limiteds werden ja höchstwahrscheinlich ab 2021 nicht mehr als solche sondern vermutlich als Personengesellschaften behandelt. Bei Behandlung als Personengesellschaft müsste also jeder der drei Gesellschafter ein GewA1 ausfüllen, um die Zweigstelle im Coworking-Space anzumelden, sehe ich das so richtig?

Die drei waren wirklich sehr nett und die anzumeldende gewerbliche Tätigkeit ist ein tolle Sache mit Potenzial, man hat wohl auch Rückenwind von der Hochschule. Ich will den Kontakt mit uns für die drei so einfach wie möglich gestalten (versetzt euch einfach mal in die Lage eines ausländischen Studenten im Bezug auf den Kontakt mit deutschen Behörden, ich denke viele haben sehr großen Respekt davor), aber das ganze muss natürlich formell 100% korrekt ablaufen.

Habe schon einige andere Stellen kontaktiert, leider wusste man mir hier nicht zu helfen. Wie würdet ihr es einschätzen?

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von fegaj32: 16.04.2020 22:04.

1 16.04.2020 21:55 fegaj32 ist offline E-Mail an fegaj32 senden Beiträge von fegaj32 suchen
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HBinder HBinder ist männlich
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RE: Nicht-EU-Unternehmen will Zweigstelle gründen

Hallo,

ich würde den drei empfehlen sich mit der zuständigen IHK in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob und welche Eintragungspflichten der LLC ins Handelsregister bestehen. Und dann mal abwarten, welche Information -am besten schriftlich- die drei erhalten. Dann kann über die weitere Vorgehensweise möglicherweise besser entschieden werden.

Gruß
HBinder
2 17.04.2020 14:42 HBinder ist offline E-Mail an HBinder senden Beiträge von HBinder suchen
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