Stinkbomben Automat |
Kay Löffler
König
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Liebe Kollegen,
ein Schulleiter beschwert sich über eine Art Kaugummiautomat neben der Schule, an dem Stinkbomben gezogen werden können.
In Österreich scheinen die Bomben seit einigen Jahren verboten und in einer EU-Richtlinie aus 1983 (im Internet gefunden) ist auch die Rede von einem Verbot, je nach Inhaltsstoff und Größe ("Die Mitgliedsstaaten können jedoch Stinkbomben, deren Inhalt 1,5 ml nicht überschreitet, in ihrem Gebiet dulden").
Hat einer von Euch eine Ahnung/ eine Rechtsgrundlage, wie man das störende Ding wegbekommen könnte?
Wobei ichzunächst davonausgehe, dass keine verbotenen Inhaltsstoffe drinnen sind und nicht mehr als 1,5 ml in der Ampulle sind.
Danke für die Mühe!
Kay Löffler
Ordnungsamt Bergheim
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27.03.2007 17:12 |
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Solon
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! ...... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Wenn der Automat auf öffentlicher Fläche bzw. im Verkehrsraum (hierzu zählt auch der Bereich neben der Straße) steht, braucht der Aufsteller (zumindest hier in NDS) eine Sondernutzungserlaubnis.
Diese muss man ja nicht erteilen und wer sie nicht hat, muss abräumen, ansonsten gibt es Bettelbriefe.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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2
28.03.2007 08:35 |
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Solon
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Boshamer
Haudegen
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aus Kierspe,
Sachen gibts...aber bei uns würde das auch über SoNu geregelt. Wenn das Gelände noch zur Schule oder als städtische Liegenschaft genutzt wird wäre das eine Sache des Gebäudemanagmentes oder der Liegenschaftsabteilung.
Gruß Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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3
28.03.2007 08:39 |
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