Änderung Haupt- zu Nebenerwerb |
Gewerbe_Amt
Grünschnabel
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Änderung Haupt- zu Nebenerwerb |
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Hallo zusammen,
ich hoffe jemand kann mir mal helfen.
Ich sortiere meine Gewerbeakten und überprüfe stichprobenartig, ob die gemachten Angaben überhaupt noch identisch sind oder ob das Gewerbe überhaupt noch besteht. Hierzu sende ich den Gewerbetreibenden einen Fragebogen zu.
Meine erste Frage besteht darin, haben die Gewerbetreibenden (keine überwachungsbedürftige Gewerbe) eine Auskunftspflicht gegenüber der Behörde?
Und können Rentner eine angemeldete Tätigkeit im Haupterwerb ausüben oder müssen die eine Ummeldung (Nebengewerbe) vornehmen? Wo liegt der Unterschied.
Mit den neuen Gewerbeanzeigen ist die Angabe ob Haupt- oder Nebenerwerb zu einer Pflichtangabe geworden. Wenn mir Tatsachen bekannt werden, dass eine Änderung vorliegt, muss ich doch auch befugt werden, entsprechend handeln zu können.
Für die Unterstützung danke ich im Voraus.
Beste Grüße
vom Gewerbeamt
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1
25.02.2020 11:03 |
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Solon
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Runge
Kaiser
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Hallo aus Bad Fallingbostel,
ob es sich um ein Haupt- oder Nebengewerbe handelt, ist kein nach § 14 GewO meldepflichtiger Tatbestand. Diese Unterscheidung gibt es meines Wissens nur im Steuerrecht.
Eine entsprechende (gebührenpflichtige) "Gewerbeummeldung" kann deshalb vom Gewerbetreibenden auch nicht verlangt werden.
Wenn dem Gewerbeamt eine solche Änderung bekannt wird, sollte dies im Vorgang aber entsprechend vermerkt werden.
Regina Runge
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2
25.02.2020 12:13 |
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