Lachschlag
Doppel-As
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Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
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Nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen gegen die ptb..... |
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....aber keine Strafanzeige wegen übler Nachrede?
Muss ich erst ptb-Mitarbeiter namentlich diffamieren, damit ich wegen übler Nachrede von der ptb belangt werde?
Werde ich überhaupt jemals rechtlich belangt? Oder werdet ihr weiter versuchen, das Problem auf Eure "Art und Weise" zu klären?
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1
28.12.2019 15:41 |
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