Formularänderung Gewerbean-, Gewerbeum- und Gewerbeabmeldung
aus Thüringen,
zum 1. November 2019 tritt eine Änderung der > GewAnzV in Kraft, mit der insbesondere die bundeseinheitlichen Mustervordrucke für Gewerbean-, Gewerbeum- und Gewerbeabmeldung durch weitere Fragestellungen und Pflichtangaben von einer A4- auf zwei A4-Seiten erweitert werden: Erste Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung - verkündet im BGBl. I Nr. 25 vom 11. Juli 2019 >
Informationen i. V. m. diesem Rechtsetzungsverfahren und zu den aus meiner Sicht zu kritisierenden kommenden Änderungen gibt‘s u. a. dort:
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