GbR mit 12 Personen - polnische EU-Bürger - Bauhandwerk |
schüttauf
Eroberer
Dabei seit: 12.01.2006
Beiträge: 65
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 32 [?]
Erfahrungspunkte: 434.221
Nächster Level: 453.790
|
|
GbR mit 12 Personen - polnische EU-Bürger - Bauhandwerk |
|
Gestern standen bei uns 12 polnische EU-Bürger auf der Matte und wollten als GbR die Tätigkeiten "Maurer und Betonbauerhandwerk" mit sofortigem Beginn anmelden. Eine Ausnahmegenehmigung zur Eintragung in die Handwerksrolle liegt vor, lediglich die Handwerkskarte für die GbR ist noch nicht ausgestellt worden - deshalb käme bei uns im Feld Handwerkskarte in der GewA1 erst noch ein Kreuz bei "nein". Klar ist auch, dass jeder der 12 Personen eine GewA 1 machen muss. Bei GbRs sind wir aufgefordert, alle Gesellschafter in das Feld 1 einzutragen. Ist hier plrogrmmmäßig ein Problem (Platz nur bis zum 7. Namen), des- halb würden wir dort nur schreiben GbR mit 12 Personen - Namen siehe Anlage.
Nach Rücksprache mit unserer Ausländerbehörde beim Landratsamt be-nötigen alle 12 noch eine Freizügigkeitsbescheinigung, dafür müssen sie aber hier im Landkreis einen Wohnsitz nachweisen. Alle 12 haben sich unter gleicher Anschrift (auf Nachfrage Wohnung mit mehreren Zimmern, Küche und sanitären Einrichtungen) beim unserem Einwoh-meldeamt angemeldet. Die Arbeiten werden voraussichtlich im gesamten Bundesgebiet ausgeführt, wie das im Baugewerbe so ist.
Leider erhielten die Personen bisher immer andere Auskünfte und wurden hin und her geschickt. Ein schneller Bilick in die Dienst-leistungsrichtlinie hat mir noch nicht richtig weiter geholfen. Unabhängig dessen, dass wir eigentlich die GewA1 nicht einfach ablehnen können, bin ich mir nicht ganz sicher. die 12 stehen heute Vormittag wieder auf der Matte. Habt Ihr vielleicht dazu noch ein paar Hinweise zum weiteren Verfahrensweg? Danke
__________________ Grüße aus der Stadt Radebeul
Ines Schüttauf
|
|
1
14.03.2007 09:51 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Manfred Milbrodt unregistriert
|
|
|
2
14.03.2007 10:38 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 345.824 | Views gestern: 422.934 | Views gesamt: 891.374.793
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|