§ 55a Abs.1 Ziff. 6 GewO |
Thomas Lehmann
Tripel-As

ehemaliger Benutzername: The_great_Zag

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Ist dieser § auch anzuwenden, wenn die Vermittlung von Versicherungsverträgen an die Mitgliedschaft in einem Verein gebunden ist?
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23.09.2005 11:03 |
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Solon
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Solon
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Jörg Wiesemeier
Moderator
  

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RE: §55a Abs.1 Ziff. 6 GewO |
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Wir haben das Problem auch gerade. Da es in NRW kein Sammlungsgesetz mehr gibt, kommt das nicht in Betracht. Ich habe in den Vorschriften und den Kommentierungen der GewO aber nicht gefunden, dass ich für die Mitgliederwerbung eine RGK brauche.
Schade eigentlich.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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27.09.2005 14:30 |
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Boshamer
Haudegen
  

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RE: §55a Abs.1 Ziff. 6 GewO |
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Braucht man auch nicht. Bei dieser Art handelt es sich um Werbemaßnahmen, die nicht unter das Reisegewerbe fallen. Als der NRW-Gesetzgeber das Sammlungsgesetz eingestampft hat
ist uns neben der guten Einnahmequelle auch die Rechtsgrundlage unter dem Boden entzogen worden.
Wir kontrollierien diese Brüder auch noch und sehen nach, ob es sich nicht vielleicht um aggressives Betteln oder so handelt. Durch die Kontrollen werden die Herrschaften nervös. Hinzu kommt noch, dass wir ganz klar in die Presse gehen und hier die Bevölkerung warnen. Jeder Bürger kann machen, was er will, aber die Oma von 80 Jahren muss wissen, ob sie eine Rückholversicherung aus Mallorca wirklich braucht.
Hinzu kommt ja noch eine andere Masche: Zunächst starten die armen Menschen, vorwiegend aus Ostdeutschland und angeworben durch Inserate, eine Umfragen ("haben Sie was gegen Drogenabhänge oder sowas in der Art") und dann wollen sie den Leuten was aufschwatzen. Die ersten Bürger rufen hier immer schnell an, wir fahren raus und kontrollieren und erteilen denen Werbeverbote nach unserer Ordnungsbehördlichen Verordnung (aggressives Betteln). Durch die Presseberichte ist der Deal für die Drücker dann endgültig geplatzt.
Beim Verkauf von Karten oder sog. Blindenware (nach der Umfrage) werden wir tätig und setzen auch Bußgelder fest, die samt und sonders bei Verfahren vor dem Amtsgericht halten.
Noch eines zu Vereinen oder Verbänden und deren Seriösität.
Es gibt das DEUTSCHE ZENTRALINSTITUT FÜR SOZIALE FRAGEN (DZI), die Zertifkate ausgeben. Hier lohnt sich ein Blick auf die Homepage
www.dzi.de
Viele Grüße aus Kierspe
Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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4
28.09.2005 15:01 |
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