Forum-Gewerberecht

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Hallo und ein freundliches  Moin   aus Cloppenburg!

Nach meinem Kenntnisstand wurden und werden im Zusammenhang von Werbung für Mitgliedschaften in einem Verein und damit verbundene Versicherungen vielfach reine Fördermitglieder in irgendwelchen dubiosen "Flugrettungs- und Rückholungsvereinen" etc. geworben. Da in diesem Zusammenhang vielfach nur sog. "Fördermitglieder" durch die entsprechenden "Drückerkollonnen" bei Haustürgesprächen oder bei sog. "Info-Ständen" in Fußgängerzonen etc. geworben werden, dürfte hier (so zumindest in Niedersachsen) u. U. der Tatbestand der Sammlung erfüllt sein. Eine entsprechende Erlaubnis wäre dann jedoch ggf. abzulehnen, da der erste Jahresbeitrag in aller Regel nur an den Chef der "Drückerfirma" geht.  Heul  

Um hier eine konkrete Antwort geben zu können, wäre aber weitere Hintergurndinformation nötig.



Gepostet am 27.09.2005 um 13:34 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
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