Es geht nicht nur um "abgelaufen". |
walterf
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Es geht nicht nur um "abgelaufen". |
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Meine Meinung zum Thema der Umrüstung der Geräte, welche alle am 11.11.2018 auf dem Stand der gesetzlichen Bedingungen und Vorschriften sein müssen.
Jeder Automatenkaufmann oder Aufsteller ist sich dessen bewusst, dass, wenn seine Geräte nach diesem Termin nicht den rechtlichen, neuen Bestimmungen der neuen SpVd entsprechen und sich trotzdem in der Aufstellung befinden,
er sich strafbar macht und seine Konzession in Frage gestellt wird.
Ich bin davon überzeugt, dass Typen trotzdem überrascht werden und diese Geräte stillgelegt werden.
Diese Leute können allerdings deshalb ihre Geräre nicht außer Betrieb nehmen, weil diese Geräte nicht unter den normalen Umständen zurück gegeben werden können,
wie es der Hersteller verlangt.
Nämlich in einem unveränderten Zustand.
>In diesem Zustand können diese miese Typen nämlich ihre Geräte nicht mehr zurückversetzen.
Und deshalb Obacht nicht nur auf die Zulassung, welche abgelaufen ist, sondern es steckt noch viel mehr dahinter!
Diese Geräte muss man untersuchen.
Jeder, welcher Geräte mit vorne 2 oder 3 als Zulassung nach dem 11.11. aufstellt gehört ins Visier der Steuerfahndung!
Der Typ hattse dann nämlich nicht mehr alle!
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von walterf: 26.10.2018 18:25.
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26.10.2018 18:17 |
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