Watten kein illegales Glücksspiel mehr |
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Watten kein illegales Glücksspiel mehr |
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Bisher galten Turniere des traditionellen Kartenspiels Watten in Bayern als illegales Glücksspiel. Seit Freitag drücken die Gesetzeshüter ein Auge zu.
München - Im März sorgte eine Meldung aus der Oberpfalz für Aufsehen: Organisatoren eines Watt-Turniers waren angezeigt worden – und das formal zu Recht. Denn für die Gewinner des Turniers waren Geldpreise ausgelobt, die aus dem Startgeld der Mitspieler finanziert werden sollten. Um Geld zu spielen, ist beim Watten allerdings nicht erlaubt gewesen. Es kann rechtlich als illegales Glücksspiel bewertet werden. Anders nämlich als beim Schafkopfen, das als Strategiespiel gilt, werden beim Watten nicht alle Karten an die Spieler ausgegeben – es bleibt der Glücksfaktor. Außerdem gibt es beim Watten das „Ausschaffen“, das als Bluff ähnlich wie beim Pokern eingesetzt werden kann, um den Gegner zum Aufgeben zu bringen.
Die Kartler dürfen sich entspannen: Denn jetzt darf legal um Geld gewattet werden – bis zu einem maximalen Gewinn von 200 Euro. Innenminister Herrmann erklärt die neue Regel gegenüber unserer Zeitung: „Watt-Turniere, die in einem herkömmlichen, traditionellen Rahmen veranstaltet werden, werden von den Aufsichtsbehörden geduldet und sind deswegen auch strafrechtlich unbedenklich. Dafür hat das Innen- zusammen mit dem Justizministerium Rahmenbedingungen für einen angemessenen Ausgleich zwischen der Durchsetzung des geltenden Rechts und der Wahrung der bayerischen Tradition geschaffen.“
Das ist die neue Gesetzeslage
Der Fall vom März hatte zu einem Aufschrei geführt, Traditionszocker konnten die Bewertung ihres Lieblingsspiels nicht nachvollziehen. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) setzte alle Hebel in Bewegung, um eine neue Regelung zu finden. Herrmann reagierte prompt: Demnach dürfen Watt-Turniere stattfinden, wenn folgende Mindestvoraussetzungen erfüllt sind: Sie dürfen nicht regelmäßig wiederkehrend mit geringem zeitlichen Abstand veranstaltet werden. Bei der Staffelung der Gewinne sollten ein Geldpreis bis 200 Euro für das erstplatzierte Spielerpaar oder vergleichbare Sachpreise die Obergrenze sein. Wichtig ist zudem: Spieler sind vor unangemessen hohen Verlusten zu schützen. Deshalb sollte auch der Spieleinsatz für das gesamte Watt-Turnier auf 15 Euro gedeckelt sein.
Wirt Simon Donatz vom Gasthaus „Trumpf oder Kritisch“ an der Feilitzschstraße in Altschwabing findet die Regelung gelungen: „Der Spaß muss an vorderster Stelle stehen. Der Anreiz, Geld zu gewinnen, ist natürlich höher, als nur Ruhm und Ehre.“ Aber eine Obergrenze muss es seiner Meinung nach geben: „Es gibt schon so ein paar Bluffer, die das Spiel verdammt gut drauf haben. Dass einer damit seinen Lebensunterhalt verdienen will, das geht freilich nicht.“
„Tradition kann aufrech erhalten bleiben“
Auch der Ingenieur Erich Rohrmayer aus dem oberpfälzischen Schierling, der ein Buch über bayerische Kartenspiele geschrieben hat, begrüßt Herrmanns Regelung: „Die Veranstalter müssen nun keine Strafen befürchten. Und die Tradition sowie die Wirtshauskultur kann somit aufrecht erhalten bleiben.“ Rohmayer gibt aber zu, dass er sich einen etwas höheren Geld- oder Sachpreis – zwischen 300 und 500 Euro – gewünscht hätte.
Die Freude bei den Kartlern ist Rohrmayer zufolge aber so groß, dass der VEBWK nun bei ihm daheim das „erste legale Watt-Turnier“ feiern wird: Am 22 September findet es im Wirtshaus Rohrmayer in Buchhausen bei Schierling statt. Interessierte können sich online unter www.vebwk.com informieren.
https://www.merkur.de/bayern/bayern-watt...t-10219735.html
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10.09.2018 07:38 |
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