Lotteriestaatsvertrag |
AlsunaSB
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Ich denke welcher Anbieter und so hat mit diesem Forum nichts zu tun . Kannst mir gern ne PN schicken .
Und Sportwetten sind immer noch nicht erlaubt und Vermittlung auch nicht .
http://www.welt.de/wirtschaft/article749...haeltnisse.html
Vater Staat hat noch bis ende 2007 Zeit und dann müsse er sich endschieden : Geld oder Anliegen Spielerschutz und Spielsuchtprävention und somit Verbot für alle auch Oddset .
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06.03.2007 21:28 |
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Solon
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Meike
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Im Fall Italien hatte jetzt der EUGH entschieden.
Die Italiener,- der ein oder andere im Forum hatte sie mit ihrer Gesetzgebung zu Sportwetten hoch gelobt-, haben gezeigt, wie man sich schnell selbst ins AUS schießen kann.
Italien hatte sich für eine reglementierte Öffnung des Sportwettenmarkts ausgesprochen und dachte,- wie der ein oder andere Politiker hier zu Lande, dass man viele Konzessionsabgaben einfahren könnte-, doch nun mussten sie feststellen, dass es Firmen gibt, die schon anderweitig Konzessionsabgaben gleistet hatten und im Rahmen der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit vom EUGH Recht bekommen haben. - ups-
Der EUGH sagte deutlich, dass ein Monopol problemlos sei, wenn es höher rangige Gründe dafür gibt, Eindämmung der Glücksspielsucht, Verbrechensbekämpfung u.a.
Aber wenn jemand diese höher rangigen Gründe anscheinend nicht sieht und seine Monopolistenstellung aufgibt, dann muss er halt mit der vollen Bandbreite der freien Marktwirtschaft leben.
Ich hoffe, dass der ein oder andere aus den Fehlern der anderen lernt.
Und vielleicht sollte der ein oder andere auch mal kritisch Nachfragen, wer denn schon wo seine Konzessionen gesichert hat. Mir persönlich fallen da ad hoc einige ein und das sind einige der maßgeblichen Befürworter der "reglementierten Öffnung". - Die ja so gar nicht möglich ist, s.o. -
Gruß Meike
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22
07.03.2007 17:19 |
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Solon
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AlsunaSB
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Hallo Meike ,
ich kenn nicht die Rahmenbedingungen in Italien . Also kann ich mich nicht dazu äußern .
Aber sag doch mal ehrlich: Ein Monopol hinter dem Gesichtspunkt der Eindämmung der Glücksspielsucht und Spielerschutz zu halten wenn ich als Staat ja doch nur die Einnahmen sehe , ist doch peinlich .
Ich denke eher das der EuGH ein Monopol duldet wenn auch das Monopol dafür benutzt wird die bevölkerung vor Spielsucht zu schützen .
Und der einzige richtige Schutz wäre dann : Verbot von Sportwetten.
Frage : Wie schützt Oddset seine Kunden ?
Die Kunden über Spielsucht aufkären.
Alterskontrolle bei den Spielern.
Abgaben an Suchtzentren.
Sorry das kann jeder !
Übertragen wir das doch mal auf andere Bereiche.
Alkohol : Weil alkohol süchtig machen kann darf alkohol nur noch in Saatlichen Trinkhallen verkauft werden .
Drogen : Da drogen gefärlich sind dürfen sie nur bei Staatlichen Abgabestellen verkauft werden .
( Warum eigendlich nicht ! In dem moment wo doch der Staat das Zeug verkauft kann doch keiner mehr süchtig werden. )
Und bei Drogen gehts doch auch . Drogen sind verboten und da kann dann auch kein Unternehmer kommen und sagen : Bei uns ist es erlaubt und ich will eine Fialle in Deutschland eröffnen!
Dumme Beispiele , aber passen auch .
Also entweder Monopol und somit die Monopolstellung für Suchtschutz und kein Sportwetten oder freier Wettbewerb unter Saatlichen Auflagen.
Gruß Stefan
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23
07.03.2007 18:50 |
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Meike
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Hallo Stefan,
Monopol heißt nicht, dass es etwas gar nicht geben darf.
Wenn jemand ein Monopol nur aus monetären Gründen behalten möchte, gebe ich Dir recht.
- Übrigens wird Methadon staatlich reglementiert an Süchtige abgegeben.-
Mit Querschnittsdenken erkennt man recht schnell, dass ein Monopol in diesem Bereich wichtig ist, um die Spielsucht einzudämmen, Eindämmung der Beschaffungskriminalität, Eindämmung anderer Deliktsfelder, welche durch Glücksspiel finanziert werden usw.
- Wir haben es ja nicht nur mit ordentlichen Spielhallenbetreibern zu tun und mit Spielern, welche ein überdurchschnittliches Monatseinkommen haben und ihren persönlichen finanziellen Spielraum nicht überschreiten.-
Ich persönlich denke, dass es eher die Unternehmer und Politiker sind, die sich z.Zt. für ein Kippen des Monopols einsetzen, die nur monetäre Gründe haben.
Leider vergessen diese Menschen dann in ihren geistigen "Finanzplanungen" eine Kosten-/Nutzenrechnung und Risikoanalyse zu erstellen. Denn die "Nebenkosten" und "staatlichen Aufwendungen", die das Kippen des Monopols verursachen wird, sind nicht mit einbezogen worden.
Denn kippt das Monopol beim Wetten, kippt es komplett beim Glücksspiel. Jeder online-Casino Betreiber wird sich auf seine Dienstleistungsfreiheit berufen.
Ich gebe Dir recht, dass das Monopol bis zum BVerfG-Entscheid nicht optimal genutzt wurde. Aber der Staat bemüht sich und hat schon einiges auf den Weg gebracht. Das sollte jetzt nicht weglamentiert werden.
Gruß Meike
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07.03.2007 20:02 |
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daddel_d
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Davon, daß der Staat zurückrudert und sich einschränkt, ist überhaupt nichts zu merken.
Ganz im Gegenteil: der Werbeetat wird sogar noch aufgestockt.
Der Staat ist momentan so entfernt davon, sein Monopol auf Spielschutz und Suchteindämmung aufzubauen, wie daddel_d vom Mond. ;-)
Einige übereifrige Politiker haben indes auch schon gefordert, daß selbst das kleine Spiel nur in staatlichen Casinos erlaubt werden dürfte, sprich alle Spielhallen könnten somit schließen.
Das dort, in den Casinos, der Spieler richtg ausgenommen wird, steht ohnehin außer Fragen. Während wir mit PTB-zugelassenen Geräten arbeiten, welche ohnehin keine gigantischen Kassen erwirtschaften und mit erdrosselnder Vergnügungssteuer belegt werden, haben die Geräte in den Automatensälen leider ein komplett anderes Auszahlverhalten. :-(
Doch alles Diskutieren bringt nichts, der Staat wird bis zuletzt versuchen, an seinen lukrativen Einnahmequellen festzuhalten. Und wir werden immer wieder versuchen dagegen anzugehen.
Wer der Stärkere ist und den längeren Atem besitzt, sollte jedem klar sein.
Wenn gegen Dienstleistungsfreiheit innerhalb Europas gesprochen wird, dann bitteschön auch keine Billiglohn-Arbeiter aus den östlichen Teilen Europas.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von daddel_d: 08.03.2007 08:46.
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26
08.03.2007 08:46 |
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Meike
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Hallo Daddel,
nenn mal Ross und Reiter oder die Quelle.
Wer will das kleine Spiel im Casino? Ich kenne niemanden.
Wer hat den Werbeetat aufgestockt?
Kennst Du die OVG-Urteile zu den Sportwettanbietern nicht? Das OVG NRW sagte z.B. ganz klar, dass das Land NRW die Vorgaben des BVerfG erfüllt. - Gruß an den Mann im Mond.-
Wer ist übrigens von Euch nächste Woche im Hauptausschuß des Landtags NRW, wenn es um das Automatenspiel und die Glücksspielsucht geht? Die Rednerliste / Themen findet ihr auf der Internetseite des Landtags NRW, dann bei Aktuelles und dann unter Termine schauen.
Gruß Meike
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27
08.03.2007 18:34 |
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daddel_d
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Hallo Meike,
habe gerade mal kurz bei mir im Archiv gestöbert, finde den Artikel leider nicht auf Anhieb, in welchem übereifrig gefordert wurde, auch das Geldgewinnspiel komplett in staatliche Hand zu geben.
Den Werbeetat aufgestockt hat z.B. Oddset.
Zum OVG Münster möchte ich mich nicht äußern. Die Befangenheitsanträge kamen wohl nicht von ungefähr. Die Urteile waren abgesprochen und das ist eine Unverschämtheit. OVG und Westlotto sitzen in Münster - ist zwar nen Zufall, aber ein Unding wie dort Recht zurechtgebogen wird.
Ich werd Korruption nicht ändern oder abschaffen können. Mir bleibt nur darüber zu ärgern.
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28
08.03.2007 19:33 |
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Meike
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Hallo Daddel,
Du solltest lieber nicht mit strafrechtlichen Begrifflichkeiten rumschmeißen, die Du anscheinend nicht richtig kennst.
Die Urteile des OVG sind korrekt, sehr gut begründet und absolut ausgewogen. Nur weil Sie Dir nicht in den Kram passen und Du sie wahrscheinlich nicht in Gänze gelesen hast, kannst Du den Richtern nicht irgendwelche Straftaten vorwerfen.
Übrigens ist Ende Februar zu den Tipomaten entschieden worden,- raus damit.
Gruß Meike
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29
09.03.2007 10:51 |
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daddel_d
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Hallo Meike,
ich kann mich leider nicht auf Paragraphen stützen, da ich kein Jurist sondern nur ein dummer Kaufmann bin.
Das Urteil des OVG betrachte ich als schlechten Scherz. Meine persönliche Meinung.
Der Vorwurf bzgl. Befangenheit ist nicht auf meinem Mist gewachsen. Befangenheit ist eine nette Umschreibung wie ich finde.
Tipomaten raus? Warum denn? Wer hat gegen öffentlich zugängliche Internetterminals geurteilt?
Dann gib aber mal Gas und schließe jedes Internetcafe.
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30
09.03.2007 14:47 |
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Meike
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Hallo Daddel,
das OVG hat über Tipomaten geurteilt, rein verwaltungsrechtlich und somit in erster Linie etwas für die Ordnungsämter.
Nur z.K. ein Befangenheitsantrag hat nichts mit dem Vorwurf der Korruption zu tun.
Gruß Meike
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31
09.03.2007 17:40 |
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daddel_d
Mitglied
 

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Hallo Meike,
wie ist denn ordnungsrechtlich ein "Tipomat" gegenüber einem Mega-Internettisch zu werten? Wo ist hier der gravierende Unterschied?
Gruß DD
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09.03.2007 18:44 |
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