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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Änderung der Betriebsart » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Änderung der Betriebsart
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Änderung der Betriebsart C. Schröder 22.09.2005 15:03
 RE: Änderung der Betriebsart Thomas Mischner 22.09.2005 16:50
 RE: Änderung der Betriebsart Jörg Wiesemeier 23.09.2005 08:08
 RE: Änderung der Betriebsart Boshamer 23.09.2005 08:20

Autor
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C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
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Änderung der Betriebsart

Hallo Kolleginnen und Kollegen,
die Änderung des Gaststättengesetzes lässt mich mal wieder zweifeln.

Hier bestand eines Gaststätte in der Betriebsart "Eiscafé" mit Alkoholausschank. Der Nachfolger wollte diesen Betrieb zunächst ohne Alkohol weiterführen. Kein Problem: Anzeige § 14 und Schluss. Jetzt hat er sich spontan überlegt, statt eines Eiscafés ein Bistro mit Döner, Lahmacun ... und Alkoholausschank zu betreiben. Der Antragsteller kam rein, legte sämtliche Unterlagen auf den Tisch und zahlte die Verwaltungsgebühr im Rahmen der geforderten Vorschussleistung. Morgen soll Eröffnung sein. Mein erster Gedanke war: vorläufige Erlaubnis geht nicht, da Änderung der Betriebsart. Aber: nur hinsichtlich der Speisen. Alkohol bleibt Alkohol. Die Speisen sind uns ja egal. Er muss wohl die vorläufige Erlaubnis erhalten. Das Lebensmittelüberwachungsamt, welches ich telefonisch informierte, ist hierüber jedoch gar nicht begeistert.

Liege ich denn nicht richtig in meiner Auffassung? Oder ist das wieder so ein Fall an den der Gesetzgeber nicht gedacht hat?
1 22.09.2005 15:03 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Solon
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Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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RE: Änderung der Betriebsart

Zitat:
Original von Claudia Komnick
Oder ist das wieder so ein Fall an den der Gesetzgeber nicht gedacht hat?


Wir sollten da gegenüber dem Gesetzgeber wohl nicht zu anspruchsvoll sein großes Grinsen
Spontan fällt mir ein, dass ja auch bisher Tatbestände, die keiner Erlaubnispflicht unterlagen (Musikdarbietungen usw.) die Betriebsart einer Gaststätte prägen konnten. Auch nach dem aktuellen Wortlaut des § 3 GastG bestimmt sich die Betriebsart u. a. nach der Art der zubereiteten Speisen. Daher liegt m. E. in dem geschilderten Fall eine Änderung der Betriebsart vor.
Im Hinblick auf den herannahenden Feierabend beste Grüße aus Kamenz
16 22.09.2005 16:50 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Solon
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Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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RE: Änderung der Betriebsart

Hej aus Hamm,

wie hätten Sie den Fall "damals", also vor dem 01.07. behandelt?

Ich denke, dass der Antragsteller keine vorläufige Erlaubnis bekommen hätte, weil eine Betriebsartsänderung vorliegt.

Das gleiche gilt heute ja auch noch. Der § 3 I GastG wurde nicht geändert. Die Betriebsart ist immer noch zu bezeichnen.
Eine Erlaubnispflicht liegt auch noch vor.

Ich würde da keine vorl. Erlaubnis erteilen. Sie können ja auch keine vorl. Erlaubnis erteilen, wenn ein bislang erlaubnisfreier Betrieb seine Betriebsart in den erlaubnispflichtigen Bereich wechselt.

__________________
Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier
16 23.09.2005 08:08 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
Boshamer   Zeige Boshamer auf Karte Boshamer ist männlich
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RE: Änderung der Betriebsart

Hallo aus Kierspe,

ich denke auch, dass Döner was anderes ist als ein Eiscafe und würde wie unser "Foren As" großes Grinsen verfahren.

Grüße aus Kierspe
Boshamer

__________________
Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
31 23.09.2005 08:20 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
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