Bewachungsgewerbe |
bernddasbrot
Grünschnabel
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Hallo und guten Morgen,
nach welcher Ermächtigungsgrundlage kann ich denn einen bestehendes Bewachungsgewerbe überprüfen? Mir liegt eine Anzeige eines Mitarbeiters vor, der ich näher nachgehen will (Bewachungsverordnung). Benötige ich hierzu auch einen Durchsuchungsbeschluß? Wie geht man hier beim Bewachungsgewerbe vom Grundsatz her am sinnigsten vor, wonach "sucht" man (§ 14 BewachV)?
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1
06.02.2007 11:17 |
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Solon
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Lanüla
Jungspund
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Hallo,
ich bin jetzt kein Fachmann, aber willste nicht den §29 GewO versuchen und einfach mal ne Nachschau veranstalten?
Kannste auch unangemeldet machen.
Gruß
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2
06.02.2007 12:08 |
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Solon
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4X4
Doppel-As
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Hier!
Den letzten Beitrag in dem Thread lesen und ´ne anfrage per pn nach Kassel...
(jaaaa, die anderen Beiträge sind auch informativ...) ;-)
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3
06.02.2007 12:37 |
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