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Zum Ende der Seite springen Bewachungsgewerbe-Erforderliche Nachweise
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AK.Gewerbe2 AK.Gewerbe2 ist weiblich
Grünschnabel


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Bewachungsgewerbe-Erforderliche Nachweise

Einen schönen guten Morgen aus dem hohen Norden!

Eine Frahe hääte ich an Sie/Euch.
Wir haben hier im Amt grade seit Jahren mal wieder einen "Bewacher-Fall".

Auf dem Antrag steht, dass der Antragsteller einen "NAchweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel oder entsprechender Sicherheiten" vorlegen soll.

Kann mir jemand sagen was genau damit gemeint ist?
Bzw. was überhaupt alles an Unterlagen verlangt werden muss?

Herzlichen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende!

__________________
AK.Gewerbe2
1 22.01.2010 08:49 AK.Gewerbe2 ist offline E-Mail an AK.Gewerbe2 senden Homepage von AK.Gewerbe2 Beiträge von AK.Gewerbe2 suchen
Solon
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Boris18   Zeige Boris18 auf Karte Boris18 ist männlich
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RE: Bewachungsgewerbe-Erforderliche Nachweise

hallo

also zunächst ist erst mal abzuklären ob er Personenschutz oder Gebäudeschutz machen möchte. ebenfalls ist abzuklären ob er Hunde einsetzten möchte.


Wir jedoch fordern jeweils an:
-Unbedenklichkeitsbescheinigung von unserer Kasse sowie des zuständigen Finanzamtes
-Führungszeugnis
-GZR
-Unterrichtungsnachweis IHK
-Haftpflichtversicherrungsnachweis
-Waffenbesitzkarte(wenn waffen benötigt werden)

ebenfalls fordern wir eine Stellungnahme von unserer Polizeibehörde sowie von den AMtsgerichten

Bei weiteren Fragen gerne bei mir melden haben noch einen Spezialist im HAus

__________________


Liebe Grüße an alle Forennutzer
2 22.01.2010 11:10 Boris18 ist offline E-Mail an Boris18 senden Beiträge von Boris18 suchen
Solon
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m.schiller   Zeige m.schiller auf Karte m.schiller ist männlich
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RE: Bewachungsgewerbe-Erforderliche Nachweise

Hallo,

Es müssen mindestens für die ersten sechs Monate des Gewerbebetriebes die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten nachgewiesen werden. Beim Nachweis der erforderlichen Mittel ist insbesondere auf die Personal-, Miet-, Einrichtungs-, Ausstattungs- und Versicherungskosten unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen abzustellen. Sofern eine entsprechende Bankbürgschaft oder Finanzierungszusage einer Bank vorgelegt wird, ist davon auszugehen, dass die erforderlichen Sicherheiten nachgewiesen sind.

Grüße Augenzwinkern

__________________
Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben. - Bertrand Russel
3 22.01.2010 11:56 m.schiller ist offline E-Mail an m.schiller senden Beiträge von m.schiller suchen
Manfred Milbrodt
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RE: Bewachungsgewerbe-Erforderliche Nachweise

Hallo aus Schwentinental und Willkommen im Forum,

so auf die Schnelle vor dem Wochende, das Thema hatten wir schon einmal angerissen

Schönes WE
4 22.01.2010 12:10
VeSa   Zeige VeSa auf Karte VeSa ist weiblich
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Hallo liebe Forenmitglieder

ich bin seit letztem Monat auch unter die Gewerbesachbearbeiter gegangen. Nun sitze ich hier, habe einen ersten Einblick, aber auch nicht mehr. Und bei jeder Frage die mir ein Bürger stellt, fange ich an zu suche und erweitere mein Wissen. Leider komme ich gerade nicht weiter.

Ein interessierter Bürger fragt mich, nicht ganz zu unrecht, nach der Höhe der Sicherheit, die er für eine Erlaubnis nach § 34a nachweisen muss.
Die Theorie ist mir bekannt, was ich daraus in der Praxis mache leider nicht

Ich habe den Verweis auf das nicht öffentliche Forum gesehen. Leider habe ich aber noch keinen Zugang hierfür, obwohl ich schon darum gebeten habe unglücklich

Für Hilfe, gern auch vie a pn, wäre ich sehr dankbar...

Viele Grüße
VeSa
5 03.11.2014 13:04 VeSa ist offline E-Mail an VeSa senden Beiträge von VeSa suchen
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