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Zum Ende der Seite springen Zweites Mittelstandsentlastungsgesetz 3 Bewertungen - Durchschnitt: 7,333 Bewertungen - Durchschnitt: 7,33
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
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 § 14 Abs. 8 egge 08.11.2007 19:10
 RE: § 14 Abs. 8 Ralph Rappert 09.11.2007 08:10

Autor
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egge egge ist weiblich
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§ 14 Abs. 8

verwirrt
Hallo an alle!
Ich habe eine Frage zur Gewerbeauskunft.
Welche Daten dürfen denn nun bei rechtlichem Interesse weitergegeben werden?
Wir haben früher dann immer Privatanschrift und Geburtsdatum mit herausgegeben. Nun hatten wir heute die Diskussion mit FN 26, kann man die Daten auch herausgeben?
21 08.11.2007 19:10 egge ist offline E-Mail an egge senden Beiträge von egge suchen
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Ralph Rappert   Zeige Ralph Rappert auf Karte Ralph Rappert ist männlich
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RE: § 14 Abs. 8

Hallo,

an dem Umfang der Daten, die nach Abs. 8 im Rahmen einer Gewerbeauskunft übermittelt werden dürfen, hat sich nach der Neufassung des § 14 GewO nichts geändert. Sofern ein rechtliches Interesse begründet ist, dürfen alle Daten der Gewerbeanzeige weitergegeben werden. Der Name des früheren Betriebsinhabers ist vom Umfang der Auskunft jedenfalls abgedeckt.

Nur in besonderen Einzelfällen kann es vorkommen, dass das schutzwürdige Interesse des Unternehmens überwiegt.

Der eigentliche Durchbruch - auf den wir lange hingearbeitet haben - ist die Freistellung der Grunddaten und die praxisgerechte Ausgestaltung der elektronischen Gewerberegisterauskunft.

Viele Grüße

R. Rappert
36 09.11.2007 08:10 Ralph Rappert ist offline E-Mail an Ralph Rappert senden Beiträge von Ralph Rappert suchen
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