Außenbewirtschaftung Begrenzung der Fläche |
Gerst
Jungspund
Dabei seit: 09.06.2015
Beiträge: 17
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 23 [?]
Erfahrungspunkte: 59.066
Nächster Level: 62.494
|
|
Außenbewirtschaftung Begrenzung der Fläche |
|
Hallo zusammen,
wie vermutlich viele Städte haben wir das Problem, dass die Gastwirte häufig viel mehr Fläche bei der Außenbewirtschaftung nutzen, als ihnen eigentlich in der Konzession genehmigt wurde.
Wir würden gerne unseren Vollzugsdienst damit beauftragen, die Flächen zu kontrollieren und dann Bußgelder zu erlassen. Dies ist jedoch z.B. vor allem auf dem Marktplatz schwierig, da es keine sichtbare Begrenzung der Fläche gibt.
Wir sind deshalb am überlegen, wie man die Kontrolle für den Vollzugsdienst erleichtern kann und so auch beweissichere Bußgelder festsetzen kann. Angedacht sind beispielsweise Winkel oder Solarlampen, die an den Eckpunkten der genehmigten Fläche im Boden eingelassen werden. So müsste der Vollzugsdienst nicht "abschätzen" wo die Fläche aufhört und könnte einfach Fotos fertigen. Somit wäre gleich auf den ersten Blick ersichtlich, ob die Fläche überschritten wurde.
Gibt es diese Problematik auch in anderen Städten? Wie wurde es hier gelöst?
Ich wäre auch sehr dankbar über Fotos
Viele Grüße aus dem Schwabenland!
|
|
1
31.07.2017 16:23 |
|
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 320.262 | Views gestern: 446.456 | Views gesamt: 993.559.380
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|