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Geschrieben von Gerst am 31.07.2017 um 16:23:

  Außenbewirtschaftung Begrenzung der Fläche

Hallo zusammen,

wie vermutlich viele Städte haben wir das Problem, dass die Gastwirte häufig viel mehr Fläche bei der Außenbewirtschaftung nutzen, als ihnen eigentlich in der Konzession genehmigt wurde.
Wir würden gerne unseren Vollzugsdienst damit beauftragen, die Flächen zu kontrollieren und dann Bußgelder zu erlassen. Dies ist jedoch z.B. vor allem auf dem Marktplatz schwierig, da es keine sichtbare Begrenzung der Fläche gibt.

Wir sind deshalb am überlegen, wie man die Kontrolle für den Vollzugsdienst erleichtern kann und so auch beweissichere Bußgelder festsetzen kann. Angedacht sind beispielsweise Winkel oder Solarlampen, die an den Eckpunkten der genehmigten Fläche im Boden eingelassen werden. So müsste der Vollzugsdienst nicht "abschätzen" wo die Fläche aufhört und könnte einfach Fotos fertigen. Somit wäre gleich auf den ersten Blick ersichtlich, ob die Fläche überschritten wurde.

Gibt es diese Problematik auch in anderen Städten? Wie wurde es hier gelöst?
Ich wäre auch sehr dankbar über Fotos smile

Viele Grüße aus dem Schwabenland!


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