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Autor Beitrag
Thema: Führungslose GmbH Abmeldung von Amtswegen?
Gerst

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28.02.2023 12:00 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo Herr Mischner,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Die Einstellung des Gewerbebetriebs steht nicht eindeutig fest. Über einen Anwalt wurde mitgeteilt, der Mandant beabsichtigt, das Gewerbe zeitnah abzumelden, was bisher jedoch nicht erfolgt ist.
Thema: Führungslose GmbH Abmeldung von Amtswegen?
Gerst

Antworten: 3
Hits: 322.437
Führungslose GmbH Abmeldung von Amtswegen? 24.02.2023 10:36 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo zusammen,

ich habe in einem Fall (GmbH) die Situation, dass das Registergericht auf mein Betreiben den Geschäftsführer aus dem Register gelöscht hat, nachdem dieser verurteilt wurde und für 5 Jahre nicht mehr zur Geschäftsführung berechtigt ist. Nun möchte ich auf die Abmeldung des Gewerbes hinwirken. Wie ordnen Sie das Fortbestehen einer führungslosen GmbH gewerberechtlich ein? Sehen Sie es als unproblematisch an, das Gewerbe von Amts wegen abzumelden, da es am Vertretungsberechtigten fehlt? Der Gewerbetreibende hat es nämlich bisher trotz unserer Aufforderung unterlassen, das Gewerbe abzumelden.
Oder muss das Gewerbe untersagt werden?

Über Ihre/Eure Antworten würde ich mich freuen smile

Ich wünsche ein schönes Wochenende!

Viele Grüße
Thema: Außenbewirtschaftung Begrenzung der Fläche
Gerst

Antworten: 0
Hits: 6.107
Außenbewirtschaftung Begrenzung der Fläche 31.07.2017 16:23 Forum: Fragen zur Bedienung


Hallo zusammen,

wie vermutlich viele Städte haben wir das Problem, dass die Gastwirte häufig viel mehr Fläche bei der Außenbewirtschaftung nutzen, als ihnen eigentlich in der Konzession genehmigt wurde.
Wir würden gerne unseren Vollzugsdienst damit beauftragen, die Flächen zu kontrollieren und dann Bußgelder zu erlassen. Dies ist jedoch z.B. vor allem auf dem Marktplatz schwierig, da es keine sichtbare Begrenzung der Fläche gibt.

Wir sind deshalb am überlegen, wie man die Kontrolle für den Vollzugsdienst erleichtern kann und so auch beweissichere Bußgelder festsetzen kann. Angedacht sind beispielsweise Winkel oder Solarlampen, die an den Eckpunkten der genehmigten Fläche im Boden eingelassen werden. So müsste der Vollzugsdienst nicht "abschätzen" wo die Fläche aufhört und könnte einfach Fotos fertigen. Somit wäre gleich auf den ersten Blick ersichtlich, ob die Fläche überschritten wurde.

Gibt es diese Problematik auch in anderen Städten? Wie wurde es hier gelöst?
Ich wäre auch sehr dankbar über Fotos smile

Viele Grüße aus dem Schwabenland!
Thema: Mobiler Whiskey Verkoster
Gerst

Antworten: 3
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RE: Mobiler Whiskey Verkoster 23.08.2016 15:27 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo Herr Binder,

vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort Danke

Sonnige Grüße
Gerstenlauer
Thema: Mobiler Whiskey Verkoster
Gerst

Antworten: 3
Hits: 103.611
Mobiler Whiskey Verkoster 23.08.2016 08:58 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo zusammen,

ich würde gerne zu folgender Anfrage, die wir erhalten haben, Ihre Meinung wissen, da ich noch nicht allzu viel Erfahrung auf dem Gebiet habe.

Die Idee des künftigen Gewerbetreibenden ist, sich als "Mobiler Whisky-Verkoster" anzubieten. Leute können ihn engagieren. Er geht vor Ort und hält dort ein Whisky-Tasting ab.
Geplant ist, dass er sowohl Gläser, als auch Whisky, Wasser, Brot und was sonst noch alles gebraucht wird, mitbringt.
Zudem möchte er die Gäste informativ betreuen und sie mit Informationen über die verkosteten Whiskies unterhalten.
Die Gäste sollen stets für die Veranstaltung bezahlen, nicht pro Glas. Zudem handelt es sich um eine geschlossene Gesellschaft, sprich Gäste, die nach Beginn der Veranstaltung, ohne vorherige Anmeldung, der Veranstaltung beiwohnen möchten, können dies nicht tun.

Des Weiteren möchte er noch folgendes wissen:

1. Ist es möglich, während der Veranstaltung (oder danach) ganze Flaschen Whisky zu verkaufen, sollte ein Gast an einer speziellen Sorte Interesse haben?

2. Er hätte die Möglichkeit in einem Friseurgeschäft (wenn dieses geschlossen hat) die geplante Veranstaltung anzubieten, würde hier aber dafür werben.
Wird eine Konzession (Schankgenehmigung) benötigt oder nicht?

Zu 1. Wenn er es über die Gewerbeanmeldung als Tätigkeit aufführt ist der Verkauf möglich.

Zu 2. Wird er für eine Veranstaltung wie z.B. eine Geburtstagsfeier oder ein Betriebsfest gebucht, ist es möglich, nach dem es sich um eine geschlossene Gesellschaft handelt.
Ist er der Veranstalter und wirbt dafür, ist eine Konzession erforderlich, auch wenn nur mit vorheriger Anmeldung teil genommen werden kann aber somit ist es für jedermann zugänglich.
Eine Gestattung wäre in diesem Fall auch nicht möglich, da hier der besondere Anlass fehlt.
Es wäre somit unserer Meinung nur möglich, wenn er für eine Veranstaltung gebucht wird, sind Sie auch dieser Auffassung?

Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen

Viele Grüße
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