blabu
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Guten Morgen, was ist zu beachten wenn jemand einen Münzhandel gewerberechtlich anmelden möchte.
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1
10.06.2017 08:20 |
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Solon
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HBinder
Haudegen
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Hallo,
nach meiner Kenntnis genügt die Gewerbe-Anmeldung. Eine spezielle Erlaubnis gibt es dafür wohl nicht.
Gruß
HBinder
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16
12.06.2017 14:00 |
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Solon
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Rheinhesse
Kaiser
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aus Rheinhessen,
evtl. könnte man Münzen auch unter § 38 Abs. 1 Buchstabe c GewO subsumieren und weitere Unterlagen fordern. Da die allermeisten Münzen aus Metall bestehen und Münzhändler gerne auch Münzen aus der Vor-Euro-Zeit anbieten dürften die ja wohl überwiegend gebraucht sein.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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16
12.06.2017 14:36 |
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