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aus Rheinhessen,
evtl. könnte man Münzen auch unter § 38 Abs. 1 Buchstabe c GewO subsumieren und weitere Unterlagen fordern. Da die allermeisten Münzen aus Metall bestehen und Münzhändler gerne auch Münzen aus der Vor-Euro-Zeit anbieten dürften die ja wohl überwiegend gebraucht sein.
Gepostet am 12.06.2017 um 14:36 von:
Benutzer: Rheinhesse
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