sunrise
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petergaukler
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RE: Klage gegen Losverfahren |
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aktuell
Losverfahren war rechtswidrig
Spielhallen dürfen in Osnabrück vorerst weitermachen
Osnabrück. Die Würfel sind zugunsten der Spielhallenbetreiber gefallen: 57 von Schließung bedrohte Spielhallen in Osnabrück dürfen vorerst weitermachen. Das Verwaltungsgericht hob am Mittwoch die Schließungsbescheide der Stadt auf.
Das Verwaltungsgericht erhob verfassungsrechtliche Bedenken, stieß sich aber vor allem an dem Losverfahren. Von 87 Spielhallen in der Stadt Osnabrück hätten aufgrund einer Änderung des Glücksspielstaatsvertrages 52 bis Ende Juni ihr Geschäft einstellen müssen. Welche geschlossen wird, hatte die Stadtverwaltung in einem Losverfahren bestimmt.
„Das Losverfahren war falsch“, sagte der Präsident des Verwaltungsgerichts, Ulrich Schwenke. Die Stadt hätte zunächst alle Sachkriterien prüfen und ausschöpfen müssen, so der Richter. Das sei offensichtlich nicht geschehen. Außerdem müssten die Auswahlkriterien für jedermann transparent und nachvollziehbar sein. Das Gericht hob die Bescheide der Stadt auf und gab dem Bürgeramt auf, neu zu entscheiden.
Das Staatsvertrag lässt Mehrfachspielhallen nicht mehr zu und schreibt einen Abstand von mindestens 100 Metern vor. Ziel ist es, das Glücksspielangebot zu kanalisieren und Spielsüchtige nicht in Versuchung zu bringen.
Unklar ist, ob alle Spielhallen über den 30. Juni hinaus betrieben werden dürfen. Den Antragen der Spielhallenbetreiber auf unbefristeten Weiterbetrieb gab das Gericht nämlich nicht statt, weil es die Regelungen im Staatsvertrag für rechtskonform hält. Die klagenden Spielhallenbetreiber gehen davon aus, dass der Betrieb fortgeführt werden kann. Sie erwarten nicht, dass die Stadt in so kurzer Zeit die vom Gericht verlangten Rechtsstandards erfüllen und rechtssichere Bescheide erstellen kann.
Etwa 300 Beschäftigte wären nach Branchenangaben von einer Schließungswelle betroffen gewesen. Der Gesetzgeber hatte nach Änderung des Staatsvertrages den Spielstättenbetreibern eine Übergangsfrist von fünf Jahren eingeräumt. Diese Frist läuft am 30. Juni 2017 aus. Landesweit sind 60000 Menschen in Glücksspielstätten beschäftigt. 1500 hatten am Dienstag in Hannover gegen die Schließungen protestiert.
Die Art, wie der von allen Bundesländern ausgehandelte Glücksspielsstaatsvertrages in Niedersachsen umgesetzt worden ist, ist möglicherweise verfassungswidrig. Verwaltungsrichter Schwenke ließ während der mündlichen Hauptverhandlung am Mittwoch deutliche Zweifel heraushören. „Grenzwertig“ nannte Schwenke die Regelung in Niedersachsen, die nach Meinung des Gerichts die Zuständigkeiten des Bundes und des Landes vermischt. Das Urteil hat landesweite Signalwirkung. Am Dienstag hatte das Verwaltungsgericht Oldenburg gegenteilig entschieden. Ein weiters Verfahren ist in Hannvoer anhängig.
die frage dürfte aber auch sein , ob hier die SPD aneckt und von den Lobbyisten der Branche eine gewischt bekam
(das ist allerdings meine meinng)
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von petergaukler: 17.05.2017 17:30.
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17.05.2017 17:25 |
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Solon
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sunrise
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17.05.2017 22:46 |
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