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Zum Ende der Seite springen Greift Staat zu stark in Geschäft ein und fördert damit Illegalität?
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 Greift Staat zu stark in Geschäft ein und fördert damit Illegalität? räubertochter 21.04.2017 08:36

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Greift Staat zu stark in Geschäft ein und fördert damit Illegalität?

Spielhallen in Jessen und Annaburg sind wegen der strengeren Regelungen im Glücksspiel-Staatsvertrag von 2012, die zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten, nicht gefährdet.

Der Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen wird eingehalten. Auch gibt es keine Mehrfachkonzessionen. Mit diesen konnten Betreiber die maximale Zahl von zwölf Geldspielgeräten pro Spielhalle umgehen, indem sie in einem größeren Gebäude zwei separate Spielhallen einrichteten.

Auch das ist ab 1. Juli nicht mehr erlaubt. In der Lutherstadt Wittenberg sind deswegen fünf der insgesamt sieben Spielotheken problematisch. Das erfuhr die MZ von Benjamin Röder, der im Ordnungsamt der Kreisverwaltung für die Fachaufsicht zuständig ist.

Insgesamt gibt es im Kreis 13 Spielhallen. Röder berät die Städte zu rechtlichen Fragen hinsichtlich der Genehmigungen. „Die Hauptarbeit liegt aber bei den örtlichen Gewerbeämtern“, so Röder.

Seit 21 Jahren betreibt Winfried Richter die Spielhalle im Jessener Schlossweg sowie weitere in anderen Städten, darunter Finsterwalde und Herzberg. Die Voraussetzungen und Verordnungen zu Eröffnung und Betrieb einer solchen Vergnügungsstätte füllen einen ganzen Ordner. Auch wird vom Betreiber ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt.

Obwohl Richter eine unbefristete Betriebsgenehmigung hat, muss auch er zum 1. Juli bei den jeweiligen Gewerbeämtern eine Glücksspielrechtliche Genehmigung neu beantragen, in deren Zuge die strengeren Regeln umgesetzt werden müssen. „Auf der einen Seite ist man als Unternehmer wirtschaftlich eigenverantwortlich, auf der anderen Seite greift der Staat immer mehr ein“, fühlt Richter mit den Kollegen, deren Spielhallen jetzt gefährdet sind. „Sie haben ja auch investiert und langfristige Mietverträge.“
Der Gesetzgeber verweist jedoch darauf, dass seit fünf Jahren bekannt ist, was jetzt auf die Glücksspielanbieter zukommt. 2012 war der Staatsvertrag mit den Ländern geschlossen worden.

Online-Casinos sind jede Menge zu finden. Das verschleiert die Tatsache, dass das Online-Glücksspiel in den meisten Bundesländern, so auch in Sachsen-Anhalt, verboten ist. Das fängt übrigens schon beim Lotto an. Ein einziges Online-Casino in Deutschland ist in Schleswig-Holstein lizensiert - möglich ist das, weil die Länder das Glücksspiel regeln. Ansonsten haben die Online-Anbieter ihren Sitz im Ausland.

Anleitungen, wie Nutzer ihre IP-Adresse verschleiern können, gibt es aber ebenso zuhauf. Dem illegalen Spiel ist also Tür und Tor geöffnet. Deshalb glaubt Richter nicht, dass mit schärferen Restriktionen gegenüber den Spielhallenbetreibern tatsächlich Einhalt geboten werden kann.

http://www.mz-web.de/jessen/spielhallen-...itaet--26735860
1 21.04.2017 08:36 räubertochter ist offline E-Mail an räubertochter senden Beiträge von räubertochter suchen
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