unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » "Verfristung" von zugelassenen Funktionsfehlern an Glückspielautomaten? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen "Verfristung" von zugelassenen Funktionsfehlern an Glückspielautomaten?
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
alfi1950 alfi1950 ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 19.11.2008
Beiträge: 219
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.271.476
Nächster Level: 1.460.206

188.730 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






"Verfristung" von zugelassenen Funktionsfehlern an Glückspielautomaten?

Wenn ich hier lesen wie – alleine - wir Aufsteller zu Opferlämmer verkommen, kann ich gar nicht so viel essen wie ich kotxxx muss.

Einmal mehr geht’s hier nur um die Symptome und NICHT um die Ursachen!

Es ist erneut bezeichnend, dass ein Problem zwischen der PTB und einem Gerätehersteller einfach auf die Automatenaufsteller abgewälzt wird. Jedes Symptom hat eine Ursache!!

Die Abfolge der hier bekannten Ereignisse und Zustände ist eindeutig. Trotzdem wagt sich scheinbar keiner an eine nachhaltige Ursachenbekämpfung ran. – Der „VW- Skandal“ lässt grüssen (hat mir ein Insider gesteckt)!

Fakt ist doch, dass es eine Sache der Kausalität ist, welche auf ein Vertragsverhältnis zw. der PTB und eines Geräteherstellers aufbaut.

Fakt ist auch, dass es zwischen uns Automatenaufstellern und der PTB kein Vertragverhältnis gibt.

Fakt ist auch § 13 Nr. 1 der SpielVo, der wie folgt lautet:

Lesen „11. Das Spielgerät und seine Komponenten müssen der Funktion entsprechend nach Maßgabe des Standes der Technik zuverlässig und gegen Veränderungen gesichert gebaut sein.“

Somit dürfte feststehen, dass die hier relevanten Spielgeräte bzw. deren Komponenten, entgegen § 13 Nr. 1 SpielVo nicht gegen Veränderungen gesichert sind und trotzdem von der PTB eine „Bauartzulassung“ erhalten haben. – Immerhin wurden 12(!) „Funktionsfehler“ behoben, welche von der PTB zuvor per „Bauartzulassung“ zugelassen worden sind.

Die Möglichkeit einer sog. „Verfristung“ ist der SpielVo an keiner Stelle zu entnehmen! – Die SpielVo sieht jedoch in solch einem Fall eine Rücknahme oder einen Widerruf der Bauartzulassung vor.

Ein Widerruf oder eine Rücknahme der Bauartzulassung hätte mit großer Wahrscheinlichkeit einen Streit zw. den Vertragspartnern zur Folge. – Dann müßte nämlich geklärt werden, warum die Bundesprüfstelle (PTB) überhaupt eine Bauartzulassung für Spielgeräte erteilt hat, deren Komponenten offenkundig nicht gegen Veränderungen gesichert, bzw. mit 12(!) „Funktionsfehler“ behaftet sind.

Auch würde sich die Frage stellen, welche Personen bei der PTB und somit auch beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) von solchen, eigentlich offenkundigeren, Mängeln bei der Zulassung von Glücksspielgeräten seit wann etwas gewußt, bzw. darüber informiert waren. - Der „VW- Skandal“ lässt grüssen (hat mir ein Insider gesteckt)!

Ich werde gegebennenfalls über Strafanzeigen für Klarheit zu sorgen, damit ich bestmöglich vor solchen – in meinen Augen, willkürlichen – Handlungen von Seiten der PTB und dem Gerätehersteller geschützt bin.
Denn immerhin verfügen die von mir betriebenen Spielgeräte über eine (Bauart-)Zulassung und sind „TÜV- geprüft“.

Wenn etwas zu bekämpfen ist, dann sind es die Ursachen und die liegen offenkundig NICHT bei uns Aufstellern.

paßt doch auch ganz schön in die Zeit:

"NOVOMATIC ist mittlerweile in fast 80 Staaten tätig und betreibt rund 250 000 Spielautomaten sowie rund 1 900 Spielstätten."

Quelle: http://www.automatenmarkt.de/Artikel.28.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=1624
8


Evtl. ist es innerhalb dieser 80 anderen Staaten von größerem Interesse wie "zuverlässig" Glücksspielgeräte aus österreichischer Produktion sind. - Bei VW waren es auch nicht die deutschen Behörden die den Stein ins rollen gebracht haben...................
1 11.02.2017 16:39 alfi1950 ist offline E-Mail an alfi1950 senden Beiträge von alfi1950 suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.047.830
Nächster Level: 41.283.177

3.235.347 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






"Verfristung" von zugelassenen Funktionsfehlern an Glückspielautomaten?

Fährst Du einen VW?
Falls ja, hast Du VW - bzw. die Verantwortlichen von VW schon angezeigt??

Und vergiss bei Deiner angekündigten Strafanzeige wg. GSG nicht, wer die Bauartzulassungen inne hat....
Schon bist Du im Ausland....

Grüße

__________________
gmg
2 11.02.2017 17:49 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » "Verfristung" von zugelassenen Funktionsfehlern an Glückspielautomaten?


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
3 Dateianhänge enthalten Wichtig: Nächste Änderung der GewO Stehendes Gewerbe (allgemein)   30.05.2022 21:19 von Puz_zle     Gestern, 20:57 von hans-im-glück1986   Views: 2.857.518
Antworten: 40
Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR Stehendes Gewerbe (allgemein)   14.04.2010 09:52 von Ingo Hupens     Gestern, 11:43 von Pitti81   Views: 212.635
Antworten: 35
Tierarzt und verwandte Tätigkeiten Stehendes Gewerbe (allgemein)   05.02.2013 14:32 von 27711 OHZ     Gestern, 09:28 von Ludwig   Views: 9.974
Antworten: 12
Fuhrpark unselbständige Zweigstelle Stehendes Gewerbe (allgemein)   26.09.2024 08:08 von Steege     02.10.2024 10:09 von Ullrich   Views: 389
Antworten: 13
Warenlager, unselbstständige Zweigstelle? Stehendes Gewerbe (allgemein)   30.09.2024 09:48 von Alfi_278     01.10.2024 08:12 von Alfi_278   Views: 147
Antworten: 4

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 151.179 | Views gestern: 414.238 | Views gesamt: 964.363.293


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 78 | Gesamt: 0.189s | PHP: 99.47% | SQL: 0.53%