Grundflächen Spielhallen |
Kay Löffler
König
   
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Trotz Sturm: Einen schönen Tag zusammen!
Es scheint neuerdings modern zu werden, alle Geldgewinngeräte in einem Raum zu konzentrieren und dafür andere mitkonzessionierte Räume entweder als Billarrdaum zu nutzen oder ganz einfach leer stehen zu lassen.
§ 3 Abs. 2 SpielVO sieht vor, Flure, Toiletten, Vorräume, Nebenräume und sogar Treppen aus der Grundflächenberechnung herauszunehmen.
Was ist ein Nebenraum? Gibt es dazu eine Rechtssprechung? Wird der ehemals genutzte, nun leere, offen stehende, nicht mit einer Tür versehende Raum zu einem Nebenraum? Und wie sieht es mit den ehemals genutzten, nun verschlossenen Räumen aus? Ist ein Büroraum ein abzuziehender Nebenraum?
In der Verwaltungsvorschrift (Ziffer 3.2.2.1) werden lediglich noch Aufsichtskabinen, der Servicebereich und ein Windfang als herausnehmbar aufgelistet.
Ich wäre dankbar für einen Hinweis, wie die Kollegen solche Fälle handhaben.
Ihr
Kay Löffler
Ordnungsamt Bergheim
__________________ Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
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1
18.01.2007 10:39 |
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Solon
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BeRo
Tripel-As

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Glück Auf.
Wir verweisen diesbezüglich immer auf das Urteil des BVerwG 1 C 25.90 vom 22.10.1991 und hatten bisher keine Probleme mit den Nebenräumen.
Gruß
BeRo
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2
18.01.2007 16:38 |
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Solon
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Hartmut Fries
König
   
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Hay Kay,
das Urteil ist im GewArch 92 S. 61 ff. abgedruckt.
Wenn du die Ausgabe nicht mehr hast kann ich dir das Urteil zufaxen.
Gruß
Hartmut
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
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3
19.01.2007 08:11 |
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BeRo
Tripel-As

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Glück Auf.
Entschuldigung, dass hatte ich gestern vergessen mitzuteilen.
Gruß
BeRo
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4
19.01.2007 08:15 |
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mark
Grünschnabel
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RE: Grundflächen Spielhallen |
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Hallo,
vieleicht hilft auch noch das OLG Düsseldorf weiter mit Beschluss vom 04.01.1999 - 2 Ss (OWI) 285/98 -- (OWI) 145/98 II -.
Veröffentlicht auch im Gewerbearchiv 1999/6, S. 247.
Gruß mark
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5
22.01.2007 17:08 |
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Corleis
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Mal auf Deutsch für jeden Nutzer, der nicht erst stundenlang Urteile lesen und übersetzten will.?.
Spielfläche ist die Fläche. welche dem Gast einer Spielhalle frei zugängig ist und die zum Spielen nutzbar sind. Tische, die einen ehemaligen Tresen ersetzen, können ebenfalls Spielfläche sein, sofern sie untenherum nicht geschlossen sind und die Änderung durch das zuständige Bauamt bestätigt ist.
(In kleinen Hallen wird oft der Tresen "weggelassen" und die Aufsicht sitzt an einem Tisch in der Halle)
Flure, WC, Läger und Treppen, Flächen also, die zum veranstalten der spiele ungeeignet sind, gehören nicht zur Spielfläche.
OK?
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6
25.01.2007 04:39 |
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