Wiener Wettengesetz – so neu und wirklich bereits änderungsbedürftig? |
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Wiener Wettengesetz – so neu und wirklich bereits änderungsbedürftig? |
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Der Initiativantrag betreffend Abänderung des neuen Wiener Wettengesetzes ist am 30. September 2016 im Wiener Landtag gescheitert.
Erst im Mai dieses Jahres hat Wien ein neues Wettengesetz verabschiedet, das sich durch sehr strenge Bewilligungsauflagen und Ausübungsregelungen auszeichnet. So gab es eine starke Einschränkung der Live-Wetten. Bewilligungswerber müssen nunmehr ein Schulungskonzept betreffend Spiel- und Wettsucht sowie Jugendschutz beibringen. Außerdem ist ein Nachweis der Zusammenarbeit mit zumindest einer Spielerschutzeinrichtung notwendig und es muss ein Warnsystem - bis hin zur Teilnehmersperre - geben. Die Bewilligung von Wettunternehmen wird auf maximal 10 Jahre erteilt und bedarf Bankgarantien gestaffelt ab € 75.000,-. Diese Bewilligung erlischt allerdings bei zwei rechtskräftigen Bestrafungen wegen Übertretungen des Wett- oder Jugendschutzgesetzes. Wettunternehmen müssen ein Wettreglement und ein Wettbuch führen sowie Wettscheine mit Mindestinhalt ausgeben. Die Öffnungszeiten wurden auf die Zeit von 6 bis 24 Uhr limitiert.
„Strenger geht es kaum! Auch die Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe bekennt sich zu diesen ordnungspolitischen Auflagen für den sensiblen Bereich des Wettwesens in Wien“, meint Gerti Schmidt, Obfrau der Fachgruppe und selbst von Beruf Fremdenführerin. Sie weiß, dass Spiele und Wetten - ebenso wie Sport und Unterhaltung - uralte gesellschaftliche Phänomene sind. Diese sollen von einer Rechtsordnung kanalisiert und reglementiert werden, können aber nicht sinnvoll verboten werden.
„Andernfalls suchen Anbieter und Kunden illegale Wege, das zeigen jahrzehntelange Erfahrungen. Darauf haben wir auch den Gesetzgeber in Wien mehrmals deutlich hingewiesen“, betont Gerti Schmidt.
Wetten und Glücksspiel sind in Österreich von der Verfassung her getrennt: Glücksspiel ist Bundessache, das Wettwesen dagegen Landessache. Wenn nun wiederholt der Vorwurf erhoben wird, dass auf Grund des Automatenverbots in Wien illegale Glücksspielanbieter ihre Tätigkeiten in den Wettenbereich transferieren, ist dazu Folgendes festzuhalten: Spielautomaten unterliegen dem Glücksspiel- und Veranstaltungsgesetz auf Wiener Ebene, aber nicht dem Wettengesetz. Das muss auch der vollziehenden Behörde in Wien (MA 36) und den verantwortlichen Stadtpolitikern bekannt sein.
Dennoch wird nun, nur wenige Monate nach Inkrafttreten des neuen Wettengesetzes, seitens der Wiener Stadtregierung versucht, durch Initiativantrag - also ohne Gesetzesbegutachtung - das Wettengesetz noch weiter zu verschärfen und zwar mit der Begründung, dies sei für die Vollziehung notwendig. Zu den jetzt schon exorbitant hohen Verwaltungsstrafen bis zu € 22.000,- soll jetzt auch noch eine Mindeststrafe von € 3.000,- treten. Behördliche Bescheide würden auch ohne Zustellung gültig werden und behördlich eingezogene Wettterminals sollen ausnahmslos amtlich vernichtet werden. „Rechtsexperten sehen darin Verstöße gegen das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, gegen die laufende Judikatur des Europäischen Gerichtshofs und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention“, betont Klaus Vögl, Jurist und Geschäftsführer der Fachgruppe.
Die Fachgruppe sieht die Gefahr, dass die Stadt Wien durch überzogene Maßnahmen dieser Art und eine äußerst restriktive Bewilligungserteilung genau jene Probleme fördert, die man eigentlich bekämpfen möchte. „Ich sehe einen Teufelskreis aus ausufernden Verboten und dadurch provozierten illegalen Aktivitäten. Finden wir doch rasch zu einem unaufgeregten Sachkonsens“, fordert Gerti Schmidt. Die Fachgruppe hat bereits mehrfach die Organisation eines runden Tisches aller Stakeholder in Wien zum Thema Glücksspiel und Wetten angeboten.
In Wien gibt es derzeit 448 Berechtigungen (Standorte) für Buchmacher und 69 für Wettvermittler. Seit Mai dieses Jahres wurden von der zuständigen Behörde nur 17 neue Bewilligungen (Verlängerungen) erteilt.
http://boerse-social.com/2016/10/05/wien...erungsbedurftig
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06.10.2016 07:27 |
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