Warum die Regulation des Wettspielmarktes so schwierig ist |
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Warum die Regulation des Wettspielmarktes so schwierig ist |
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Seit mehreren Jahren wird versucht, den Markt für Wettbüros zu regulieren – nicht nur in Freiburg mit mäßigem Erfolg.
Um die Zahl der Wettbüros nicht ausufern zu lassen, hat die Stadtverwaltung vor vier Jahren ein Vergnügungsstättenkonzept entwickelt. Doch die 2012 beschlossene Regulierung und Konzentration auf die Kernstadt umzusetzen, gestaltet sich schwierig. Die bundesweite Vergabe von Konzessionen an Wettveranstalter hat nicht funktioniert, nach Klagen unterlegener Anbieter wurde das gesamte Verfahren abgebrochen. So existieren Wettbüros in rechtlichen Grauzonen, auch in Freiburg.
Aufgrund des "Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags" von Juli 2012 sollten bundesweit 20 Wettveranstalter wie Btwin, Tipico oder Cashpoint eine Konzession erhalten. Mit diesen Konzessionen sollte, so die Idee, in jedem Bundesland eine bestimmte Anzahl von lokalen Wettbüros eröffnen können, in Baden-Württemberg waren 600 vorgesehen.
Doch ohne Konzessionen keine Erlaubnis für Wettbüros. Und Konzessionen wurden bis heute nicht vergeben, weil das bundesweite Vergabeverfahren nach Klagen unterlegener Konkurrenten gestoppt wurde. So kann das für Baden-Württemberg zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) auch nicht gegen illegale Wettbüros vorgehen. Ausgelöst worden war der gesamte Prozess, nachdem der Europäischen Gerichtshof das deutsche Glücksspielmonopol 2010 für rechtswidrig erklärt hatte.
Die Handhabe der Stadtverwaltung – das 2012 zur Eindämmung von Wettbüros verabschiedete Vergnügungsstättenkonzept – basiert auf dem Baurecht: So sollen ausschließlich in der Innenstadt Wettbüros zugelassen sein.
Joachim Peters betreibt seit 2006 ein ordnungsgemäß gewerblich angemeldetes Wettbüro in der Elsässer Straße im Stadtteil Mooswald, also außerhalb der Altstadt. Kurz bevor die Stadt 2012 das neue Konzept beschloss, wollte er sich absichern, doch die Stadt lehnte seinen Bauantrag ab. Peters wandelte daraufhin sein Wettbüro in eine Wettannahmestelle, vergleichbar mit einer Toto-Lotto-Annahmestelle, um. Eine solche ist auch außerhalb der Altstadt, in Misch- und Wohngebieten, zulässig.
In 17 Fällen habe man seit 2012 gegen Wettbüros ("Sportwettvermittlungsstellen") ermittelt, sagt der stellvertretende Baurechtsamtsleiter Holger Ratzel. In drei Fällen habe man gar kein Büro ausfindig gemacht, in 14 Fällen sei seine Behörde eingeschritten. Drei Verfahren laufen laut Ratzel noch, die anderen elf Wettbüros gaben entweder den Betrieb auf – oder wandelten ihn in eine Annahmestelle um. "Das sind relativ zähe Verhandlungen", weiß Ratzel. Eine klare Definition gebe es nicht.
Viele Betreiber von Wettbüros betreiben Schindluder
Fest steht: Eine Annahmestelle ist kleiner, hat ganz wenige Sitzgelegenheiten und keine Bewirtung; es gibt dort keine Monitore, auf denen Sportereignisse live verfolgt werden können, auf die man wetten kann. Viele Betreiber seien "hemdsärmlig", seine Behörde laufe ihnen hinterher, so Ratzel. Anwalt Jonas Krainbring, Experte für das Metier, sagt: "Viele Betreiber treiben Schindluder."
Bleiben die baurechtlich zulässigen Wettbüros. Deren Anzahl beziffert das RP Karlsruhe in Freiburg auf "zirka zehn". 2013 waren es insgesamt 14 Betriebe; Ratzel geht aktuell von zehn bis 14 aus. Joachim Fischer, Sprecher des Karlsruher RP, sagt: "Landesweit nehmen die Sportwettvermittlungen tendenziell zu." Dass es derzeit viele illegale Büros in der Stadt gibt, glaubt Ratzel nicht: "Im Wesentlichen sind wir im grünen Bereich." Beschwerden über Wettbüros gebe es aktuell keine.
Doch wo nichts durch Konzessionen reguliert ist, kann die übergeordnete Behörde nur bedingt eingreifen. Man gehe, sagt RP-Sprecher Fischer, gegen diejenigen Wettbüros vor, in denen der Minderjährigenschutz nicht eingehalten werde, die in Gaststätten oder im selben Haus beziehungsweise Gebäudekomplex wie eine Spielhalle betrieben werden. "Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Februar 2016 ist eine strafrechtliche oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Ahndung von glücksspielrechtlichen Verstößen auf der Grundlage des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages nicht mehr möglich." Es muss erst einmal ein neues Vergabeverfahren für Konzessionen her.
http://www.badische-zeitung.de/freiburg/...-126613563.html
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29.08.2016 07:51 |
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