Trinkhalle ohne Alkoholausschank |
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Jungspund
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Trinkhalle ohne Alkoholausschank |
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Hallo!
Wir haben hier Ärger mit einer Trinkhallenbetreiberin, die keine Alkohol ausschenken darf. Sie verkauft ihn lediglich zum Mitnehmen; es gibt aber immer wieder Kunden, die sich ein paar Meter weiter entfernt hinstellen und dort den Alkohol trinken.
Jetzt möchte diese Betreiberin wissen, wie weit entfernt die Kunden sein müssen, um den Alkohol trinken zu dürfen und wo dies steht.
Im Kommentar Michel/Kienzle/Pauly zu § 1 GastG (Rand-Nr. 46) ist ein Hinweis auf ein Urteil des BayObLG (GewArch. Bd. 25, 29), dass die Abgabestelle 50-100 m entfernt sein muß.
Wir haben dieses Gewerbearchiv leider nicht.
Wo kann man dieses Urteil nachlesen bzw. wo erhält man das GewArch?
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28.11.2006 08:49 |
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Solon
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