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Zum Ende der Seite springen Trinkhalle ohne Alkoholausschank
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Gewi   Zeige Gewi auf Karte
Jungspund


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Trinkhalle ohne Alkoholausschank

Hallo!

Wir haben hier Ärger mit einer Trinkhallenbetreiberin, die keine Alkohol ausschenken darf. Sie verkauft ihn lediglich zum Mitnehmen; es gibt aber immer wieder Kunden, die sich ein paar Meter weiter entfernt hinstellen und dort den Alkohol trinken.

Jetzt möchte diese Betreiberin wissen, wie weit entfernt die Kunden sein müssen, um den Alkohol trinken zu dürfen und wo dies steht.

Im Kommentar Michel/Kienzle/Pauly zu § 1 GastG (Rand-Nr. 46) ist ein Hinweis auf ein Urteil des BayObLG (GewArch. Bd. 25, 29), dass die Abgabestelle 50-100 m entfernt sein muß.
Wir haben dieses Gewerbearchiv leider nicht.

Wo kann man dieses Urteil nachlesen bzw. wo erhält man das GewArch?
1 28.11.2006 08:49 Gewi ist offline Beiträge von Gewi suchen
Solon
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Menschel   Zeige Menschel auf Karte Menschel ist männlich
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Hallo aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,

das Gewerbearchiv ("Zeitschrift für Gewerbe- und Wirtschaftsverwaltungsrecht" erscheint 10mal jährlich) erhält man im Gildebuchverlag.
Wenn in dem Quellennachweis in Ihrem Kommentar das "Bd. 25" für 25. Jahrjang des GewArch steht, heißt das, dass das der 1979er Jahrgang ist. Das Urteil dürfte dann schon ein wenig nach Efeu riechen; gibt's da nix Neueres?

Eine Diskussion wegen Imbissbuden mit "Alkoholverkauf zum Nicht-Sofortverzehr" hatten wir erst letzte Woche. Da ging's um eine Dönerbude, die ohne Gaststättenerlaubnis an den Start gebracht werden sollte.

Trotzdem Kopf hoch . . .

__________________
-Rettet die Erde, sie ist der einzige Planet, auf dem es Schokolade gibt!-
Eventuelle Schreibfehler sind Resultat einer persönlichen Rechtschreibreform.

2 28.11.2006 09:43 Menschel ist offline E-Mail an Menschel senden Homepage von Menschel Beiträge von Menschel suchen
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