Verordnung nach § 67 (2) GewO |
Stadt GF
Eroberer
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Verordnung nach § 67 (2) GewO |
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Ein herzliches
an alle!
Ich hoffe, mir kann jemand auf die Sprünge helfen bei der Frage, wie lange eine Verordnung zum Wochenmarkt gültig ist? Nach dem Nds. SOG gelten VO's "nur" 20 Jahre. Da diese VO aber nach der GewO erlassen wurde und m.E. auch keine abstrakte Gefahr vorliegt, müsste sie doch so lange gelten, bis der Rat sie abschafft, oder? Die NGO äussert sich gar nicht zum Mindeshaltbarkeitsdatum.
Noch einen netten SchlaDo wünscht
Elke Rohrbeck
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1
02.11.2006 15:04 |
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Solon
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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RE: Verordnung nach § 67 (2) GewO |
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Hej aus Hamm,
wir haben in NRW auch das 20-Jahre-Problem. Unsere VO ist "1991" ausgelaufen und keiner hats gemerkt -peinlich!
Da hilft es nach Auskunft usneres Rechtsamtes, wenn man die VO nochmals verkündet.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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2
24.11.2006 06:48 |
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