Podologe |
Kai-Uwe Christiansen
Doppel-As
Dabei seit: 13.07.2005
Beiträge: 121
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 830.447
Nächster Level: 1.000.000
|
|
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
habe seit langer Zeit mal wieder eine Frage:
Ist der Beruf "Podologe" (medizinischer Fußpfleger/-in) anzeigepflichtig oder fällt er unter § 6 GewO?
__________________ Viele Grüße aus Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz)
|
|
1
01.11.2006 13:08 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Sorgenschweinchen
Doppel-As
Dabei seit: 14.11.2019
Beiträge: 135
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 219.521
Nächster Level: 242.754
|
|
Hallo,
in der Begründung zur GewO (S13 BT-Druck 8/1863 heißt es "Nicht erfasst werden durch die vorgeschlagene Änderung des § 6 Satz 2 GewO die sog. Gewerbe für die Gesundheits- und Körperpflege, beispielsweise ... Fußpfleger.
Das ist also meldepflichtig.
Gruß
Bluminante
|
|
3
01.11.2006 13:18 |
|
|
Sorgenschweinchen
Doppel-As
Dabei seit: 14.11.2019
Beiträge: 135
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 219.521
Nächster Level: 242.754
|
|
? gibt es auch was anderes als medizinische Fußpfleger ? Ich dachte, Fuß ist Fuß ?
|
|
4
01.11.2006 13:19 |
|
|
Sorgenschweinchen
Doppel-As
Dabei seit: 14.11.2019
Beiträge: 135
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 219.521
Nächster Level: 242.754
|
|
Dann haben die aber in der Begründung eine doofes Beispiel genommen.
Wenn die schon Füße erwähnen, dann hätten die auch mal unterscheiden können...
|
|
6
01.11.2006 13:44 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.169
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.941.173
Nächster Level: 7.172.237
|
|
aus Thüringen,
ich sehe es genauso wie Kollege @Menschel - keine Anmeldepflicht, sofern ausschließlich medizinische Fußpflege ausgeübt wird.
Weitere Info's zum Podologen-Beruf gibt's hier:
Zentralverband der Podologen
Podologengesetz
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
7
01.11.2006 13:45 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.169
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.941.173
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Zitat: |
Original von Bluminante
Dann haben die aber in der Begründung eine doofes Beispiel genommen.
Wenn die schon Füße erwähnen, dann hätten die auch mal unterscheiden können... |
|
Die betreffende Bundesdrucksache 8/1863
aus dem Jahr 1978 (!) ist ja auch nicht mehr "ganz frisch" und den Podologen gibt es "gesetzlich" ja erst seit 2002.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
8
01.11.2006 13:51 |
|
|
Sorgenschweinchen
Doppel-As
Dabei seit: 14.11.2019
Beiträge: 135
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 219.521
Nächster Level: 242.754
|
|
Zum Thema frisch: Vor ein paar Jahren wurde uns die Zuständigkeit für das Sammlungsgesetz übertragen. Als ich in einer Fachfrage meine Vorgänger anrief meinte er zu einer Sache "Das ist aber ganz neu". Die Gesetzesänderung war von 1967...
|
|
9
01.11.2006 13:53 |
|
|
Jörg Wiesemeier
Moderator
Dabei seit: 03.02.2005
Beiträge: 864
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.068.162
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Hej aus Hamm,
@bluminante: 1967 ist ja wohl noch taufrisch! Ich bin 4 Jahre vorher geboren worden und fühle mich noch nicht so:
Der Podologe, den es erst seit 2002 gibt, unterliegt nicht dem Gewerberecht, da er einen Heilberuf ausübt. Der Hinweis auf die diabetischen Füße etc. ist völlig richtig.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
|
|
10
02.11.2006 06:59 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 284.685 | Views gestern: 422.934 | Views gesamt: 891.313.654
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|