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Kai-Uwe Christiansen   Zeige Kai-Uwe Christiansen auf Karte Kai-Uwe Christiansen ist männlich
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Podologe

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

habe seit langer Zeit mal wieder eine Frage:

Ist der Beruf "Podologe" (medizinischer Fußpfleger/-in) anzeigepflichtig oder fällt er unter § 6 GewO?

__________________
Viele Grüße aus Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz)
1 01.11.2006 13:08 Kai-Uwe Christiansen ist offline E-Mail an Kai-Uwe Christiansen senden Homepage von Kai-Uwe Christiansen Beiträge von Kai-Uwe Christiansen suchen
Solon
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Menschel   Zeige Menschel auf Karte Menschel ist männlich
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Mahlzeit aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,

Podologe ist ein Heilhilfsberuf, der unter § 6 fällt.

Landmann/Rohmer weist aber in Randnummer 63, Ziffer 13 zum § 6 auf die vom BLA geäußerten Bendenken hin, dass sich anerkannte Podologen, die ausschließlich (die gewerbliche) kosmetische Fußpflege ausüben, der gewerberechtlichen Überwachung entziehen können.

__________________
-Rettet die Erde, sie ist der einzige Planet, auf dem es Schokolade gibt!-
Eventuelle Schreibfehler sind Resultat einer persönlichen Rechtschreibreform.

2 01.11.2006 13:17 Menschel ist offline E-Mail an Menschel senden Homepage von Menschel Beiträge von Menschel suchen
Solon
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Hallo,

in der Begründung zur GewO (S13 BT-Druck 8/1863 heißt es "Nicht erfasst werden durch die vorgeschlagene Änderung des § 6 Satz 2 GewO die sog. Gewerbe für die Gesundheits- und Körperpflege, beispielsweise ... Fußpfleger.

Das ist also meldepflichtig.

Gruß

Bluminante
3 01.11.2006 13:18 Sorgenschweinchen ist offline E-Mail an Sorgenschweinchen senden Homepage von Sorgenschweinchen Beiträge von Sorgenschweinchen suchen
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? gibt es auch was anderes als medizinische Fußpfleger ? Ich dachte, Fuß ist Fuß ? geschockt
4 01.11.2006 13:19 Sorgenschweinchen ist offline E-Mail an Sorgenschweinchen senden Homepage von Sorgenschweinchen Beiträge von Sorgenschweinchen suchen
Menschel   Zeige Menschel auf Karte Menschel ist männlich
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@Bluminante
Ja, gibt es.
Medizinische Fußpflege, z.B. die Versorgung eines "diabetischen Fußes" dürfen nicht einmal examinierte Krankenschwestern oder -pfleger durchführen. So etwas dürfen ausschließlich Podologen.

Hornhautraspeln und Zehennägel lackieren darf hingegen jeder . . .

__________________
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5 01.11.2006 13:24 Menschel ist offline E-Mail an Menschel senden Homepage von Menschel Beiträge von Menschel suchen
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Dann haben die aber in der Begründung eine doofes Beispiel genommen. wut Wenn die schon Füße erwähnen, dann hätten die auch mal unterscheiden können...
6 01.11.2006 13:44 Sorgenschweinchen ist offline E-Mail an Sorgenschweinchen senden Homepage von Sorgenschweinchen Beiträge von Sorgenschweinchen suchen
Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
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RE Podologe

Moin Moin aus Thüringen,

ich sehe es genauso wie Kollege @Menschel - keine Anmeldepflicht, sofern ausschließlich medizinische Fußpflege ausgeübt wird.

Weitere Info's zum Podologen-Beruf gibt's hier:

Zentralverband der Podologen

Podologengesetz

__________________
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7 01.11.2006 13:45 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Zitat:
Original von Bluminante
Dann haben die aber in der Begründung eine doofes Beispiel genommen. wut Wenn die schon Füße erwähnen, dann hätten die auch mal unterscheiden können...


Die betreffende Bundesdrucksache 8/1863 aus dem Jahr 1978 (!) ist ja auch nicht mehr "ganz frisch" und den Podologen gibt es "gesetzlich" ja erst seit 2002.

__________________
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8 01.11.2006 13:51 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Zum Thema frisch: Vor ein paar Jahren wurde uns die Zuständigkeit für das Sammlungsgesetz übertragen. Als ich in einer Fachfrage meine Vorgänger anrief meinte er zu einer Sache "Das ist aber ganz neu". Die Gesetzesänderung war von 1967...
9 01.11.2006 13:53 Sorgenschweinchen ist offline E-Mail an Sorgenschweinchen senden Homepage von Sorgenschweinchen Beiträge von Sorgenschweinchen suchen
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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Hej aus Hamm,

@bluminante: 1967 ist ja wohl noch taufrisch! Ich bin 4 Jahre vorher geboren worden und fühle mich noch nicht so:

Der Podologe, den es erst seit 2002 gibt, unterliegt nicht dem Gewerberecht, da er einen Heilberuf ausübt. Der Hinweis auf die diabetischen Füße etc. ist völlig richtig.

__________________
Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier
10 02.11.2006 06:59 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
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