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Grünschnabel
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Hallo erstmal.
Ich habe die Möglichkeit, eine alteingesessene Spielhalle zu übernehmen (15 GSG).
Da dieses Gewerbe für mich relativ neu wäre, würde ich mich über eure Hilfe freuen.
Hier ein paar Eckdaten:
Umsatz ca. 20.000,- € i.M. , Mietvertrag 5 Jahre + 5 Option
Was muss ich grundsätzlich beachten (z.B. rechtlich, gesetzlich,...)?
Ich bin für jede Information dankbar!
MfG
MostWanted
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1
16.12.2013 12:49 |
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Solon
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mistral
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Um ernst genommen zu werden, würde ich mir als Erstes einen seriöseren Nick zulegen!
__________________ Nur eine nationale Regelung kann zu einer Rechtssicherheit führen.
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16
16.12.2013 13:46 |
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Solon
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mistral
Doppel-As
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Das überlasse ich lieber anderen Teilnehmern.
__________________ Nur eine nationale Regelung kann zu einer Rechtssicherheit führen.
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46
16.12.2013 15:46 |
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MostWanted
Grünschnabel
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Zitat: |
Original von mistral
Das überlasse ich lieber anderen Teilnehmern. |
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Ich habe nichts Anderes von ihnen erwartet...
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61
16.12.2013 16:05 |
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mistral
Doppel-As
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Zitat: |
Original von MostWanted
Hier ein paar Eckdaten:
Umsatz ca. 20.000,- € i.M. , Mietvertrag 5 Jahre + 5 Option
Was muss ich grundsätzlich beachten (z.B. rechtlich, gesetzlich,...)?
Ich bin für jede Information dankbar!
MfG
MostWanted |
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Es gibt Exceltabellen für die Bewertung eines Verkaufs von Spielhallen, welche allerdings nicht frei zugänglich sind.
Mit 20.000 EUR und einer Miete von z.B. 2000 Eur machst Du Miese.
__________________ Nur eine nationale Regelung kann zu einer Rechtssicherheit führen.
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16
16.12.2013 16:59 |
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gmg
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Eine alteingesessene Spielhalle mit 15 Stück GSG kann dann ja wohl nur eine Mehrfachkonzession sein. Da könnte dann demnächst eine Konzession geschlossen werden müssen.
Und einen Umsatz von 20.000 € mit 15 Stück GSG finde ich sehr überschaubar....
Grüße
__________________ gmg
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31
16.12.2013 17:03 |
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mistral
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Zitat: |
Original von gmg
Und einen Umsatz von 20.000 € mit 15 Stück GSG finde ich sehr überschaubar....
Grüße |
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Ja, Gerrit,
eine 12er muss, um rentabel zu arbeiten, mindestens 30.000 umsetzen.
__________________ Nur eine nationale Regelung kann zu einer Rechtssicherheit führen.
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46
16.12.2013 17:16 |
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NUK-Harburg
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bei einer spielhalle mit 15 gsg sollte es sich in der tat um eine "doppelkonzession" handeln. (evtl. 8+7 gsg ). da könnte es in zukunft schwierigkeiten geben.
relevant ist auch, auf wen die aktuelle konzession ausgestellt ist. gmbh oder einzelperson ? bei übernahme einer gmbh incl. konzession sollte man vorher den steuerberater fragen, wie es um die firma steht. welche verträge wurden abgeschlossen und welche verbindlichkeiten hat die gesellschaft, sind evtl. darlehen geflossen etc.
wichtig hierbei : steuerliche unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern ! aber achtung, trotz solcher bescheinigung könnten vergnügungssteuern offen sein.
ist die aktuelle konzession auf eine einzelperson ausgestellt, so kann diese nicht übernommen werden und es muss eine neue konzession beantragt werden. diese wird z.zt. nur befristet erteilt. für eine neubeantragung müssen diverse formalitäten wie z.b. eine aufstellerlaubnis, auszug gewerbezentralregister, führungszeugnis usw. vorliegen. auch das bauamt wird sich äußern. ( für eine aufstellerlaubnis ist aktuell auch sachkunde gefragt ! )
eine spielhalle lässt sich nicht mal so "eben" übernehmen !
sollten aber alle hürden genommen sein, stellt sich die frage nach der wirtschaftlichen rentabilität eines solchen vorhabens.
bei belastungen wie : raummiete, gerätekosten, personalkosten, stromkosten, berufsgenossenschaftsbeiträge, gema/gez, versicherungsbeiträge, umsatz und vergnügungssteuern, einkommens und gewerbesteuer, kosten für wartung und instandhaltung, verluste durch manipulationen, alarmaufschaltung, anschaffungskosten usw sind 20.000 euro umsatz, sollte hiermit der durchschnittliche saldo 2 gemeint sein, meiner einschätzung nach zu wenig.
daher unbedingt alle denkbaren betrieblichen ausgaben vorher kalkulieren.
des weiteren gibt es eben auch monate mit weniger umsatz oder gar erhöhtem auzahlverhalten der geräte. dafür benötigt man als neueinsteiger rücklagen um evtl. einen engpass überbrücken zu können.
soweit zur info
gruß
nuk
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1
16.12.2013 18:55 |
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MostWanted
Grünschnabel
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Themenstarter
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Erstmal herzlichen Dank für die Infos (auch an mistral!)!
Es handelt sich wohl um eine 10er und eine 5 er Konzession.
Ich habe gerade nochmal mit der Vermittlerin des Angebots gesprochen. Sie ist der Meinung, dass bei einer so alten Konzession keine neue beantragt werden muss, auch nicht wenn es sich NICHT um eine GmbH handelt, die übernommen wird. Liegt sie damit falsch?
Meint ihr, der Umsatz einer Spielhalle lässt sich deutlich steigern, wenn man den Service verbessert? Man munkelt, dass dieser in der besagten Halle nicht optimal war...
Dass sich eine Spielhalle "nicht mal eben so" übernehmen lässt, ist mir natürlich klar. Ich war allerdings schon einige Jahre selbstständig und habe durchaus die nötigen Grundkenntnisse. Nur der Spielhallen-Betrieb ist noch neu für mich.
Ich bekomme heute noch das Expose der Halle zugeschickt und werde mich dann in nächster Zeit sicherlich auch mit dem momentanen Besitzer unterhalten. Solltet ihr noch hilfreiche Tipps, oder Hinweise haben, auf die ich unbedingt achten soll, dann lasst es mich gerne wissen.
MfG
Mirko
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17.12.2013 14:13 |
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Pieck, OA Düren
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Hallo,
die Spielhallenerlaubnis ist personen- und raumbezogen.
Nicht nur an den Vermittler / Eigentümer / Vermieter / Inhaber der Erlaubnis u. ä. wenden.
Ich würde vorher auch mal ein Gespräch mit der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde suchen. Wer weiss schon, was es da noch Spezielles gibt, z. B. Baurecht usw. !
MfG
Thomas Pieck
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17.12.2013 15:19 |
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