Toiletten bei erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen Gaststätten |
Ziska
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Toiletten bei erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen Gaststätten |
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Also, als Gewerberechtseinsteigerin habe ich jetzt doch etwas die Übersicht bei all den Änderungen im Gaststättenbereich verloren. Vielleicht kann mir jemand helfen?! Hier kurz der Fall:
Wir haben einen kleinen Tee-Laden der Frühstück und verschiedene Teesorten anbietet. Dies ist ja Erlabnisfrei möglich. Aber natürlich berschweren sich die Nachbarlokale, dass die Gäste deren Toiletten benutzen.
Jetzt möchte er Glühwein mit Alkohol verkaufen. Meines Wissens nach benötigt er ja nun dafür eine Gaststättenerlaubnis. Ist er dann auch angehalten Toiletten zur Verfügung zu stellen??
Danke im Voraus für Hilfe!
Gruß von der schönen Ostsee!!
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23.10.2006 12:14 |
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Solon
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uwe76726
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RE: Toiletten bei erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen Gaststätten |
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Das mit den Toiletten steht nicht in Abhänigkeit mit der Erlaubnis. Auch ohne Erlaubnis ist das GastG einzuhalten. Ferner können Auflagen erteilt werden.
__________________ Mit freundlichen Grüßen von der Pfalz und vom Rhein
Uwe Müller
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2
23.10.2006 13:55 |
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Solon
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Antonia Thien
König
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RE: Toiletten bei erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen Gaststätten |
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Hi,
bei kleineren Betrieben mit nur wenigen Sitzplätzen, die keinen Alkohol ausschenken, kann im Einzelfall auf Toiletten verzichtet werden. Prüfen muss dies die Baurechtsbehörde.
Wird Alkohol ausgeschenkt, sind in jedem Fall Toiletten zu fordern, weil die Verweildauer länger ist.
Bevor ich jetzt alle Eventualitäten und Zuständigkeiten einzeln aufführe, empfehle ich den Artikel "Deregulierung im Gaststättenrecht -Gesetzesänderungen zum 01.07.2005-" im Gewerbearchiv, Ausgabe 9/2005, S. 353 ff. Der ist echt gut und lässt keine Fragen offen.
Viele Grüße
A. Thien
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3
23.10.2006 15:42 |
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Ziska
Mitglied
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Themenstarter
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Danke für den Hinweis, leider erhalten wir die zeitschrift gewerbearchiv nicht. aber ich hab in einer nachbargemeinde angefragt und bekomme das zugefaxt!
gibt es denn irgendwo eine art mindestsatz wie viele toiletten pro Sitzplätze oder Quadratmeter zur Verfügung gestellt werden müssen (bei erlaubnispflichtigen Gaststätten)?
Ich bin immer wieder dankbar das man hier so schnelle gute antworten bekommt! danke im Voraus von der sonnigen Ostsee!
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24.10.2006 10:31 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! .... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Wie auch bereits wiederholt ausgeführt, sind die Anforderung an die Räumlichkeiten (hierzu zählen auch die Toiletten oder "Abortanlagen") in erster Linie baurechtlich zu beurteilen. Damit sollte also die für die Erteilung der Gaststättenerlaubnis zuständige Behörde gar nichts zu dem Erfordernis der Toiletten etc. sagen und sich hier vollständig raus halten.
Dieses insbesondere auch im Hinblick auf die Begründungen zur Deregulierung des Gaststättenrechts, denn hier wurde ganz klar in der Begründung ausgebührt, dass die baurechtlichen Anforderungen von den zuständigen unteren Baubehörden zu prüfen und "Doppelprüfungen" zu vermeiden sind.
Früher fand man auch in den jeweiligen Ausführungsbestimmungen oder "Gaststättenverordnungen" der Länder (s. z. B. Kommentar Michel / Kienzle / Pauly 14. Aufl. S. 751) Angaben zu den zu fordernden Toiletten.
Dieses ist aber fast alles im Laufe der "Deregulierung" und "Verbesserung" für Gastwirte und Kunden in die Tonne getreten worden. Weitere Ausführungen zu den Folgen der Gesetzesänderungen GastG usw. findet man im Sonderforum Gaststättenrecht.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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5
24.10.2006 13:09 |
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