Shisha vs E-Zigarrette / Shishabar - Gaststätte |
Bodenberger
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Shisha vs E-Zigarrette / Shishabar - Gaststätte |
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Oh werte Damen und Herren,
erleuchtet mich, denn ich bin verwirrt.
Es geht bei mir wieder um das NiSchG bzw Gaststättenrecht.
Nach einem aktuellen Urteil des OVG NRW ist wohl das "rauchen" von trockenen Früchten und Shishasteinen in Gaststätten wohl zulässig bzw fällt nicht in den Bereich des NiSchG.
http://www.ovg.nrw.de/presse/pressemitte...30802/index.php
Wohingegen die E-Zigarette wohl weiter als "geächtet" gelten muss.
http://www.mgepa.nrw.de/gesundheit/praev...rette/index.php
Mir ist zwar nicht ganz klar, wo jetzt der Unterschied zwischen Dampfstein und Liquid liegen soll (oder warum kein Schaden an Dritten entsteht wenn ich getrocknete Äpfel rauche) aber anscheinend ist dem so.
Ist jemanden bekannt, ob es zur E-Zigarette ggf einen ähnlichen Fall wie bei der Shishabar gegeben hat? Googlesuche blieb erfolglos bisher.
Und hebelt dieses Urteil nicht ggf diesen Absatz hier aus?:
Fällt der Konsum einer E-Zigarette unter das Rauchverbot des geltenden Nichtraucherschutzgesetzes NRW?Das Bundesgesundheitsministerium hat vor kurzem klargestellt, dass im Bundesnichtraucherschutzgesetz ein allgemeines Rauchverbot geregelt wird ohne Unterscheidung bestimmter Produktgruppen wie Zigarren, Zigaretten oder E-Zigaretten. Dementsprechend ist auch in Nordrhein-Westfalen überall dort, wo ein gesetzliches Rauchverbot gilt, die Nutzung der E-Zigarette nicht zulässig.
Weil jetzt sehrwohl zwischen Produktgruppen unterschieden wird?
Ich würde gerne ein paar Meinungen hierzu hören.
Dieses Gesetz mit seinen Sonderreglungen, Ausnahmen und Spezialfällen ist langsam nicht nur den Gastwirten lästig
Freundliche Grüße
T. Bodenberger
__________________ "Wenn der Bürger kein Brot hat, soll er Kuchen essen"
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01.10.2013 15:51 |
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Solon
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Pieck, OA Düren
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Hallo,
nach Sinn oder Un.. des Gesetzes bzw. den Ausführungshinweisen wird nicht gefragt !
Grundsätzlich ist in NRW das Rauchen in Gaststätten usw. verboten !
Da das OVG aber im Bezug auf Shishas anders entschieden hat, hat das MGEPA dazu u. a. folgendes mitgeteilt:
"Bis zu einer entsprechenden Entscheidung in der Hauptsache wird empfohlen, den tabakfreien Konsum zu dulden und nicht mitteis Ordnungsverfügungen oder Bußgeidbescheiden zu sanktionieren."
Also abwarten !
Bezüglich der E-Zigarette wird mit Sicherheit demnächst auch ein Verfahren geführt. Momentan ist das aber noch verboten !
MfG
Thomas Pieck
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2
02.10.2013 07:39 |
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Solon
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wyhlmaus50
Tripel-As
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so lange sich Gerichte und Ministerien uneinig sind, würde ich nach dem Rechtssatz "in dubio pro reo" beides dulden.
E-Zigaretten sind zwar, wie auch das Schnupfen oder Kauen von Tabak, gesundheitsgefährdend, aber kein Rauchen, denn es fehlt an der Verbrennung, durch die -Rauch entstehen kann.
Das "Dampfen" und das Schnupfen oder Kauen sind nicht verboten.
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3
02.10.2013 08:40 |
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Bodenberger
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Vielen Dank für die Antworten.
Also ich hab mich mal informiert (und damit nochmehr verwirrt)
Bei der Nutzung von Shishadampfsteinen muss wohl trotzdem eine Kohle ANGEZÜNDET werden....als verbrennt da doch was.
Es gäbe zwar auch eine elektronische Variante, aber das wäre dann ca. das Gleiche wie bei der E-Zigarette.....
Und das getrocknete Früchte verbrannt werden und somit in jedem Fall RAUCH (rauchen) entsteht ist wohl umunstritte.
Und das wiederrum ist nicht so schädlich wie der E-Dampf/Steinrauch???
Bei E-Zigaretten verdampfen das Liquid. Wobei ja dann hier wieder das Problem wäre: Ist es nikotinfrei oder nikotinhaltig?! Weil ja eine Shisha auch nur mit nikotinfreien Substanzen betrieben werden darf?
Ich denke ich werde dem Beispiel von wyhlmaus 50 flogen und vorerst wohl einfach Abstand davon nehme Verfahren wegen Benutzung einer E-Zigarette oder Shisha einzuleiten.
Die vom Ministerium sollen das mal vernünftig überarbeiten.
So kann man mit diesem Gesetz einfach nicht richtig arbeiten.
__________________ "Wenn der Bürger kein Brot hat, soll er Kuchen essen"
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02.10.2013 11:23 |
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Hartmut Fries
König
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Hi aus Herzogenrath,
jetzt hat erstmalig ein VG E-Zigaretten in Gaststätten erlaubt.
Das VG Köln (7 K 4612/13) hat am 25.02.2014 entschieden, das E-Zigaretten nicht geraucht werden, sondern Flüssigkeiten verdampfen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hier der Link zur Pressemitteilung:
http://www.vg-koeln.nrw.de/presse/presse...40225/index.php
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
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5
10.03.2014 11:53 |
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Bodenberger
Mitglied
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Na dann bin ich mal gespannt, was die Bezirksregierung Düsseldorf dazu sagt
__________________ "Wenn der Bürger kein Brot hat, soll er Kuchen essen"
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11.03.2014 17:15 |
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Studium
Jungspund
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Nach der Sinnfreiheit von Gesetz darf man leider nicht schauen das ist jedem bekannt.
Doch laut den neuen Statistiken sind die Liquids oder Aromen bei weitem gefährlicher als das Shisha-Rauchen.......daher vielleicht diese Wendung
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30.10.2014 12:22 |
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tizer
Jungspund
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Meiner Meinung nach ist da beides gleich. Shisha finde ich sogar schlimmer
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8
29.06.2015 22:48 |
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VoPi
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9
30.06.2015 11:43 |
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