OVG Koblenz: 6 B 10895/06 u. a.Beschlüsse vom 28.09.2006 |
anders
Kaiser
Dabei seit: 01.05.2006
Beiträge: 1.279
Bundesland:
Hamburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.778.185
Nächster Level: 10.000.000
 |
|
OVG Koblenz: 6 B 10895/06 u. a.Beschlüsse vom 28.09.2006 |
|
OVG Koblenz: Private Wettbüros müssen schließen
Pressemitteilung Nr. 38/2006 vom 05.10.2006 Private Wettbüros dürfen in Rheinland-Pfalz keine Sportwetten EG-ausländischer Buchmacher vermitteln. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in insgesamt 14 Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.
In den aus allen Teilen des Landes (Diez, Höhr-Grenzhausen, Kaiserslautern, Landau, Neustadt/Weinstraße, Wittlich, Edenkoben) stammenden Fällen hatten die zuständigen Behörden unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Vermittlung privater Sportwetten an EG-ausländische Anbieter untersagt. Die hiergegen bei den Verwaltungsgerichten Koblenz und Trier gestellten Anträge auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung blieben erfolglos. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße gewährte den Wettvermittlern hingegen vorläufigen Rechtschutz. Das Oberverwaltungsgericht entschied nunmehr in allen Verfahren, dass das öffentliche Interesse an der sofortigen Einstellung der Vermittlung von privaten Wetten gegenüber dem Interesse der Wettvermittler an der Fortsetzung ihrer gewerblichen Tätigkeit Vorrang habe.
Weder die Wettvermittler in Rheinland-Pfalz noch die im EG-Ausland ansässigen Buchmacher seien Inhaber der nach rheinland-pfälzischem Landesrecht erforderlichen Konzession. Sie hätten auch keine Aussichten auf Erteilung einer solchen. Die Veranstaltung öffentlichen Glückspiels, wozu auch Sportwetten zu festen Gewinnquoten zählten, sei in Deutschland monopolisiert. Das Sportwettmonopol, das in Rheinland-Pfalz von der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH ausgeübt werde, sei mit dem Grundrecht der freien Berufswahl allerdings nur vereinbar, wenn es der Bekämpfung der Spielsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft diene. Dies sei nach der derzeitigen rheinland-pfälzischen Rechtslage zwar (noch) nicht gewährleistet. Denn für die bisher von der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH veranstalteten Sportwetten sei intensiv geworben worden. Jedoch dürften bis zur erforderlichen gesetzlichen Neuregelung private Wettunternehmen untersagt werden, wenn zugleich Vorkehrungen ergriffen würden, die der Bekämpfung der Wettgefahren dienten. Dazu gehörten die vom rheinland-pfälzischen Ministerium der Finanzen der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH aufgegebenen Einschränkungen des Wettangebotes, des Vertriebes und der Werbung sowie Maßnahmen der Suchtprävention. Damit bestehe für den Gesetzgeber die Möglichkeit, unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben an dem derzeit bestehenden Sportwettmonopol festzuhalten. Auch das Europarecht stehe der Untersagung der Wettvermittlung nicht entgegen, so das Oberverwaltungsgericht.
Beschlüsse vom 28. September 2006, Aktenzeichen: 6 B 10895/06.OVG u.a.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
56068 Koblenz
- Pressestelle -
Gefunden unter: http://cms.justiz.rlp.de/justiz/nav/919/919c41b0-87e4-11d4-a735-0050045687a
b%2C%2C%2C%2Cfff70331-6c7f-90f5-bdf3-a1bb63b81ce4.htm
|
|
1
05.10.2006 18:31 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Puz_zle
Foren Gott
 

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.183
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.623.238
Nächster Level: 8.476.240
 |
|
RE: OVG Koblenz: 6 B 10895/06 vom 28.09.2006 |
|
aus Thüringen,
den Beschluss des OVG Koblenz gibt es H I E R im Volltext
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
2
06.10.2006 06:33 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 313.523 | Views gestern: 482.297 | Views gesamt: 1.024.317.752
Impressum
 CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|