Nachdem ich nun in Seminarunterlagen und im Internet nicht fündig geworden bin, möchte ich Sie höflich bitten mir eine Frage zu beantworten.
Ein großes Handelsunternehmen veranstaltet an einem Sa und So eine Hausmesse/Musterung mit 190 Ausstelern, bei der nur gewerbliche Wiederverkäufer eingeladen sind. Eine Bewilligung beim LRA gem. § 13 Abs.3 Nr. 2a ArbZG ist beantragt.
Muss ich von städtischer Seite diese Hausmesse zusätzlich als Messe gem. Titel IV, §64 GewO festsetzen?
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