Gebührenfreie Gewerbeauskünfte |
Stadt Sendenhorst
Jungspund
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Gebührenfreie Gewerbeauskünfte |
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zusammen.
Ich bin noch nicht allzu lange im Gewerberecht tätig. Mein Stellenplan sieht diesen Tätigkeit zudem nur als "nebenbei" Aufgabe vor. Es ist jedoch nicht immer so einfach
.
Ich komme jedesmal wenn ich eine Anfrage von den Krankenkassen habe ins grübeln, ob da tatsächliche eine Gebührenfreiheit vorliegt oder nicht.
Auf den Ersuchen steht immer so schön geschrieben.... " Die Auskunft ist nach § 7,64 SGB X gebührenfrei. "
Im Kommentar Landmann/Rohmer habe ich schon einiges gelesen, jedoch bislang keine passende Antwort finden können.
Da ich nicht allzu oft Gewerbeauskünfte bearbeite würde ich gerne eine allg. Antwort dazu sehr begrüßen.
Wie handhabt Ihr es denn so?
Rechtsquellen?
Liebe Grüße
__________________ Viele Grüße
Alexandra Piechotka
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1
07.11.2012 12:19 |
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Solon
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Impreza1982
Mitglied
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RE: Gebührenfreie Gewerbeauskünfte |
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Gebührenfreie Auskünfte erteilen wir i.d.R. ja auch nur an "Behörden". Als Behörde i.S.d. SGB X, wie auch im Sinne der VwVfG's der Länder sind alle Stellen definiert, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.
Und schließt m.E. auch die Krankenkassen als Anstalten des ö.R. ein.
Nach einer kurzen Runde GOOGLE habe ich auch noch einen Beschluss des Bundesgerichtshofs gefunden (von 2012) --> hier
Da geht es zwar grundsätzlich um etwas anderes, es wird aber klargestellt (ab Seite 5), dass die KK als Behörden i.S.d. Verwaltungsverfahrensgesetze anzusehen sind.
Ich denke, hier ist die gebührenfreie Erteilung der Auskünfte unproblematisch.
(Außerdem hatten wir dasselbe Problem schonmal bezüglich Meldeamtsauskünften und mussten auch zurückstecken
Ich erhebe natürlich keine Ansprüche auf vollkommene Richtigkeit meiner Beiträge...
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2
07.11.2012 15:31 |
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