Gestattung und Sondernutzung |
Solon
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Klaus Wrede
Eroberer
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RE: Gestattung und Sondernutzung |
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Hallo und willkommen am SchönenlangenDonnerstag...,
wir fertigen hier getrennte Bescheide, weil die Sache sonst zu unübersichtlich wird.
Allerdings gehen wir dazu über dann einen gemeinsamen Gebührenbescheid zu erlassen, weil sich sonst der Kunde ja veräppelt vorkommt, wenn er einmal 35,00 Euro für die Gestattung, 12,50 für die Straßensperrung und evtl. sogar 25,00 Euro für die Lautsprechergenehmigung getrennt zahlen muss.
Jeder Bescheid enthält dann den Passus:
"Die Verwaltungsgebühr wird durch gesonderten Gebührenbescheid festgesetzt."
Viel Spaß noch bei dem verbleibenden 46 Minuten...
Gruß
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2
24.08.2006 17:15 |
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Solon
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Klaus Wrede
Eroberer
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RE: Gestattung und Sondernutzung |
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Hi,
wenn sie schon Kombi-Genemigung, dann machen se doch die Straßensperrung (Ausnahme nach § 46 StVO) und die Lautsprechergenehmigung (Ausnahme nach § 10 Abs. 4 LimSchG) dabei und setzten unter die Gebührenberechnung noch eine Widmung vom Kämmerer...
Dann noch kreative 20 Minuten ...
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4
24.08.2006 17:41 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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RE: Gestattung und Sondernutzung |
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Hej aus Hamm,
wir trennen zwar, weil 2 Ämter, aber hier mein Vorschlag:
1. Ich genehmige die Nutzung folgender öffetnlicher Fläche für die Veranstaltung "XY" für die Zeit von/bis.
2. Ich erteile Ihnen die Erlaubnis, 1 Getränkestand und 1 erlaubnisfreien Imbissstand zu betreiben.
3. Ich genehmige Ihnen die Nutzung von Lautsprechern u.ä. für die Zeit von/bis
etc.
Anschließend kommen die gesammelten Auflagen von Polizei, Feuerwehr, Immissionsschutzbehörde, eigene..
Gebührenfestsetzung:
Nach Tarfifstelle 123 setze ich folgende Gebühr fest: 100,00 € Diese Gebühr teilt sich wie folgt auf:
Gestattung nach TS 12.13.x 50,00 €
Sondernutzung nach TS 12345 25,00 €
Ausnahmegenehmigung LImschG 25,00 €
Bei großen Veranstaltungen machen wir das mit dem Immisssionsschutz so und es funzt gut.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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6
25.08.2006 07:31 |
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Boshamer
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RE: Gestattung und Sondernutzung |
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aus Kierspe,
so machen wir das auch. Im Gebührenbescheid ist dann aufgeführt, was der Meister bezahlen muss, wir setzen ein Kassenzeichen ein und fertig ist die Laube.
Gruß Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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7
25.08.2006 08:25 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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RE: Gestattung und Sondernutzung |
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Wir hauen die Gebühr sofort mit in den Bescheid, man spart sich dann das doppelte Schreiben.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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8
25.08.2006 09:44 |
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