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Zum Ende der Seite springen Gestattung und Sondernutzung
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Wittgensteiner   Zeige Wittgensteiner auf Karte Wittgensteiner ist männlich
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Gestattung und Sondernutzung

Hallo,

bin gerade eine Gestattung für eine Veranstaltung auf einem öffentlichen Platz am fertigen; hierfür ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Also 2 Genehmigungen mit allem drum und dran (Gebührenfestsetzung, Durchschrift an Stadtkasse, Rechtsbehelfs usw.)

Da kommt mir plötzlich folgender Geistesblitz - eigentlich könnte man doch eine Kombi Genehmigung aus Gestattung und Sondernutzung machen. Hat vielleicht jemand diese Idee schon in die Tat umgesetz? Wenn ja, wäre ich für das Überlassen eines Musters dieser Genehmigung sehr Danke (e streichen) bar.
Noch 80 Minuten bis Dienstende -

schönen gruß aus Wittgenstein an alle denen die Möglichkeit eines Schlado gegeben wird.

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1 24.08.2006 16:41 Wittgensteiner ist offline E-Mail an Wittgensteiner senden Beiträge von Wittgensteiner suchen
Solon
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Klaus Wrede   Zeige Klaus Wrede auf Karte Klaus Wrede ist männlich
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RE: Gestattung und Sondernutzung

Hallo und willkommen am SchönenlangenDonnerstag...,

wir fertigen hier getrennte Bescheide, weil die Sache sonst zu unübersichtlich wird.

Allerdings gehen wir dazu über dann einen gemeinsamen Gebührenbescheid zu erlassen, weil sich sonst der Kunde ja veräppelt vorkommt, wenn er einmal 35,00 Euro für die Gestattung, 12,50 für die Straßensperrung und evtl. sogar 25,00 Euro für die Lautsprechergenehmigung getrennt zahlen muss.
Jeder Bescheid enthält dann den Passus:
"Die Verwaltungsgebühr wird durch gesonderten Gebührenbescheid festgesetzt."

Viel Spaß noch bei dem verbleibenden 46 Minuten...

Gruß
2 24.08.2006 17:15 Klaus Wrede ist offline E-Mail an Klaus Wrede senden Homepage von Klaus Wrede Beiträge von Klaus Wrede suchen
Solon
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Wittgensteiner   Zeige Wittgensteiner auf Karte Wittgensteiner ist männlich
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RE: Gestattung und Sondernutzung

Hallo,

tobe und Formulier mich im Moment am PC aus und versuche die beiden Genehmigungen, Gestattung und Sondernutzung, unter einen Hut zu bekommen. Für Lautsprecherbenutzungen haben wir noch nie eine Genehmigung erteilt. Bei uns kostet die "normale Gestattung" 25 € und die Sondernutzungserlaubnis 34 € ... noch 40 Minuten ....

Gruß

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3 24.08.2006 17:22 Wittgensteiner ist offline E-Mail an Wittgensteiner senden Beiträge von Wittgensteiner suchen
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RE: Gestattung und Sondernutzung

Hi,

wenn sie schon Kombi-Genemigung, dann machen se doch die Straßensperrung (Ausnahme nach § 46 StVO) und die Lautsprechergenehmigung (Ausnahme nach § 10 Abs. 4 LimSchG) dabei und setzten unter die Gebührenberechnung noch eine Widmung vom Kämmerer...

Dann noch kreative 20 Minuten ...
4 24.08.2006 17:41 Klaus Wrede ist offline E-Mail an Klaus Wrede senden Homepage von Klaus Wrede Beiträge von Klaus Wrede suchen
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RE: Gestattung und Sondernutzung

Hi

ich glaub nicht, dass ich das alles auf eine Seite bekomme

noch 5 Minuten

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5 24.08.2006 17:56 Wittgensteiner ist offline E-Mail an Wittgensteiner senden Beiträge von Wittgensteiner suchen
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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RE: Gestattung und Sondernutzung

Hej aus Hamm,

wir trennen zwar, weil 2 Ämter, aber hier mein Vorschlag:

1. Ich genehmige die Nutzung folgender öffetnlicher Fläche für die Veranstaltung "XY" für die Zeit von/bis.

2. Ich erteile Ihnen die Erlaubnis, 1 Getränkestand und 1 erlaubnisfreien Imbissstand zu betreiben.

3. Ich genehmige Ihnen die Nutzung von Lautsprechern u.ä. für die Zeit von/bis

etc.

Anschließend kommen die gesammelten Auflagen von Polizei, Feuerwehr, Immissionsschutzbehörde, eigene..

Gebührenfestsetzung:

Nach Tarfifstelle 123 setze ich folgende Gebühr fest: 100,00 € Diese Gebühr teilt sich wie folgt auf:

Gestattung nach TS 12.13.x 50,00 €
Sondernutzung nach TS 12345 25,00 €
Ausnahmegenehmigung LImschG 25,00 €

Bei großen Veranstaltungen machen wir das mit dem Immisssionsschutz so und es funzt gut.

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Jörg Wiesemeier
6 25.08.2006 07:31 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
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RE: Gestattung und Sondernutzung

Moin aus Kierspe,

so machen wir das auch. Im Gebührenbescheid ist dann aufgeführt, was der Meister bezahlen muss, wir setzen ein Kassenzeichen ein und fertig ist die Laube.

Gruß Boshamer

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7 25.08.2006 08:25 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
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RE: Gestattung und Sondernutzung

Wir hauen die Gebühr sofort mit in den Bescheid, man spart sich dann das doppelte Schreiben.

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Jörg Wiesemeier
8 25.08.2006 09:44 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
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