VG Schleswig: Az: 12 B 41/06 vom 23.08.2006 |
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VG Schleswig: Az: 12 B 41/06 vom 23.08.2006 |
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Bericht von: de.sports.yahoo.com/dpa
Gericht lässt private Sportwetten weiter zu
Mi 23 Aug, 16:01 Uhr
Schleswig (dpa) - Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat im Streit um Sportwetten zu Gunsten eines privaten Wettvermittlers entschieden.
Wie das Gericht mitteilte, wurde in einem Eilverfahren das sofortige Verbot der Vermittlung von Sportwetten an private Wettveranstalter gestoppt. In Schleswig-Holstein hätten mehrere Städte private Sportwetten untersagt, hieß es. Das Gericht habe jetzt das erste von weiteren elf Eilverfahren entschieden.
Die privaten Wettvermittler seien entweder an konzessionierte Anbieter im EU-Ausland gebunden oder hätten noch eine Erlaubnis aus der Zeit der DDR. Die Behörden, die die privaten Wetten untersagten, beriefen sich auf das Bundesverfassungsgericht. Danach war das staatliche Wettmonopol zwar verfassungswidrig, Verbotsverfügungen gegen private Sportwetten zur Begrenzung der Spielsucht hätten jedoch weiterhin ausgesprochen werden können.
Für das Verwaltungsgericht seien die durch die Behörden veranlassten Maßnahmen zur Begrenzung der Spielsucht unzureichend, um den Vorgaben des Verfassungsgerichts gerecht zu werden, so die Begründung. «Auch verstößt das staatliche Wettmonopol in Deutschland wohl gegen Europarecht», hieß es. Wegen der vielen offenen Fragen habe das Gericht zu Gunsten des privaten Wettvermittlers entschieden, der sich auf die europarechtlich und verfassungsrechtlich geschützte Dienstleistungs- und Berufsfreiheit berufen habe. Dahinter müsse das staatliche Interesse an der Aufrechterhaltung des Wettmonopols zurückstehen.
Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingereicht werden. (AZ: VG Schleswig, 12 B 41/06).
Gefunden unter:http://de.sports.yahoo.com/23082006/30/g...portwetten.html
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23.08.2006 18:05 |
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