Hallo Pizza! |
Hartmut Fries
König
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Hallo aus Herzogenrath,
durch die Änderung des GastG und Neuanmeldung eines Franchise Nehmers für Hallo Pizza bin ich auf folgendes Problem gestoßen:
Hallo Pizza bietet in Herzogenrath einen Lieferservice und die Abholung vor Ort an. Ein Verzehr an Ort und Stelle ist nicht gegeben, somit kein Gaststättengewerbe.
M.E. aber trotzdem eine Verkaufsstelle im Sinne von § 1 LadSchlG mit den vorgeschriebenen allgemeinen Ladenschlußzeiten nach § 3 LadSchlG. Der Verkauf findet natürlich auch über 20:00 Uhr hinaus und an Sonntagen statt.
Bisher habe ich diesen Betrieb konzessioniert. Durch die Änderung des GastG (Wegfall der Erlaubnispflicht) würde sich der Betrieb jetzt schlechter als ein Stehimbiss stellen.
Hilfe!!
Hartmut Fries
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
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1
27.07.2005 08:48 |
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Solon
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo, Herr Fries! ..... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Zu diesem Punkt bin ich quasi auch schon einmal "abgewatscht" worden, und zwar zum Thema "Kiosk"!
Das, was Sie früher mit der "Konzessionierung" gemacht haben, nämlich dem Betreiber des Pizza-Service den "Über die Straße-Verkauf" (s. Nebenleistungen § 7 GastG) außerhalb der Ladenöffnungszeiten zu ermöglichen, ist auch weiterhin gegeben. Denn dieser Betrieb bleibt ja ein Gaststättenbetrieb, für den die Sperrzeit gilt, wenn er Speisen zum Verzehr an Ort- und Stelle abgibt.
Und warum soll man in diesem Laden nicht auch eine Pizza probieren oder essen dürfen?? Es muss nur die Möglichkeit hierzu gegeben sein (z. B. Stehtisch o. ä.). Der Betreiber spart sich einfach die Erlaubnis (und den Unterrichtungsnachweis etc.).
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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2
27.07.2005 09:38 |
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Solon
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