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Zum Ende der Seite springen Gewerbeanmeldung für Lebensmittellager eines Marktbeschickers?
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Marei Marei ist männlich
Grünschnabel


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Gewerbeanmeldung für Lebensmittellager eines Marktbeschickers?

Moin moin liebe Leser,

ich bitte euch um die Aufklärung einer Frage - Natürlich bitte ich hier nicht um eine Rechtsberatung sondern lediglich um einen kleinen Fingerzeig smile

Ein Marktbeschicker muss kein Gewerbe anmelden sofern er nicht zusätzlich ein stehendes Gewerbe (Laden) betreibt und die Märkte den Marktprivilegien unterliegen. Nun werden doch in aller Regel Lebensmittel verkauft und die Lagerung dieser Lebensmittel unterstehen damit keinerlei Überwachung durch die Hygiene.

Ist bei einer Lagerhaltung eine Gewerbeanmeldung erforderlich oder unterliegt der Marktbeschicker einfach der Sorgfaltspflicht (orientiert an haccp) und man vertraut ihm bis er bei der hygienischen Überwachung auf den Märkten negativ auffällt?

Im Falle einer erforderlichen gewerblichen Anmeldung, muss das Lager dann als Betriebsstätte und als Hauptniederlasssung betrachtet werden? Oder ist das "Büro" die Hauptniederlassung und das Lager eine unselbstständige Filiale?

Ich hoffe, dass der Sachverhalt nicht unnötig verkompliziert dargestellt wurde und freue mich wenn einige von euch passende Antworten haben.

Vielen Dank schon einmal und ich wünsche euch noch eine schöne Woche

Martin E.
1 06.06.2012 21:27 Marei ist offline E-Mail an Marei senden Beiträge von Marei suchen
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Heret Heret ist männlich
Grünschnabel


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Hallo,

Kurze Antwort: Ja es ist ein Gewerbeschein/Gewerbeanmeldung nötig.

Grüße
2 13.06.2012 15:43 Heret ist offline E-Mail an Heret senden Beiträge von Heret suchen
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