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» Gewerbeanmeldung für Lebensmittellager eines Marktbeschickers? «

Moin moin liebe Leser,

ich bitte euch um die Aufklärung einer Frage - Natürlich bitte ich hier nicht um eine Rechtsberatung sondern lediglich um einen kleinen Fingerzeig  smile  

Ein Marktbeschicker muss kein Gewerbe anmelden sofern er nicht zusätzlich ein stehendes Gewerbe (Laden) betreibt und die Märkte den Marktprivilegien unterliegen. Nun werden doch in aller Regel Lebensmittel verkauft und die Lagerung dieser Lebensmittel unterstehen damit keinerlei Überwachung durch die Hygiene.

Ist bei einer Lagerhaltung eine Gewerbeanmeldung erforderlich oder unterliegt der Marktbeschicker einfach der Sorgfaltspflicht (orientiert an haccp) und man vertraut ihm bis er bei der hygienischen Überwachung auf den Märkten negativ auffällt?

Im Falle einer erforderlichen gewerblichen Anmeldung, muss das Lager dann als Betriebsstätte und als Hauptniederlasssung betrachtet werden? Oder ist das "Büro" die Hauptniederlassung und das Lager eine unselbstständige Filiale?

Ich hoffe, dass der Sachverhalt nicht unnötig verkompliziert dargestellt wurde und freue mich wenn einige von euch passende Antworten haben.

Vielen Dank schon einmal und ich wünsche euch noch eine schöne Woche

Martin E.



Gepostet am 06.06.2012 um 21:27 von:
Benutzer: Marei
Der Original-Beitrag :
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