Bewachungserlaubnis |
Jberger
Grünschnabel
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Hallo liebes Forum
ich wende mich mit einer Frage zum Bewachungsgewerbe/ Bewachungserlaubnis an euch
Es geht um das Thema Zuverlässigkeit eines Bekannten. Er findet nichts über seinen Fall, möchte aber aus Existenzangst auch nicht auf gut Glück beim Amt anfragen.
Zur Vorgeschichte:
Vor gut 10 Jahren hat er ein Sicherheitsgewerbe angemeldet
Leider wurde es damals versäumt eine Bewachungserlaubnis zu erteilen oder zu beantragen. Er wohnt in einem kleinen Ort und die Mitarbeiter des zuständigen Amtes kennen sich wohl nicht wirklich damit aus.
Das ganze lief fünf Jahre mehr schlecht als Recht.Aufgrund der fehlenden Erlaubnis wurden nur Ordnertätigkeiten und Empfangsdienste gemacht.
ca 2008 lief das Gewerbe nicht mehr. Also hat er sich zu einem grossen Fehler hinreissen lassen, er hat eine nicht geringe Menge Marihuana zum Zwecke des weiterverkaufs erworben, wurde dabei erwischt und dafür mit 2 Jahren Gefängnis auf 4Jahre Bewährung bestraft. (läuft noch ein Jahr)
Nach diesem Urteil hat er angefangen das Gewerbe auszubauen.
Momentan arbeitet er quasi als Vermittler. D.h. bekommt Aufträge von Firmen und gibt sie an andere Sicherheitsfirmen weiter.
Hat aber auch einige Angestellten bzw Aushilfen, die Empfangsdienste und Servicedienste machen.
Mit den Jahren ist die fehlende Erteilung der Bewachungserlaubnis in Vergessenheit geraten, letztens wurde er aber darauf angesprochen
Nun zu meiner Frage:
Würde ihm trotz seiner Straftat, die er wirklich sehr bereut, eine Bewachungserlaubnis erteilt werden oder wäre das ein Grund die Erlaubnis wegen fehlender Zuverlässigkeit zu versagen? Weitere Vorstrafen bestehen nicht.
Er würde gerne das Gewerbe noch weiter ausbausen, möchte aber erst die Erlaubnis beantragen.
Jegliche erforderlichen Unterlagen, Versicherungen, Sachkundenachweise, Kapitalnachweise wären vorhanden.Es steht lediglich der eine Eintrag im FZ.
Danke schonmal im vorraus für eure Antworten.
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1
09.05.2012 19:08 |
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Solon
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AföO
Foren As
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Moin.
Vorab: Bei der Entscheidung ob jemand zuverlässig ist oder nicht, sollten die Behörden eigentlich immer auf den gleichen Nenner kommen. Allerdings gibts wie immer Sachbearbeiter, die gerne mal zweite Chancen geben. Daher immer mit den zuständigen Behörde reden, da die entgültig entscheiden!
Bei uns sähe es damit schlecht aus. Jenachdem wann die Verurteilung rechtskräftig wurde und wann die Strafe abgesessen wurde kann man nicht jetzt schon sagen, dass er zuverlässig ist. Drogendelikte im Bewachungsgewerbe ist eh kritisch, da die Personen viel Kontakt mit z.B. Partygästen haben die gelegentlich auf Veranstaltungen sowas auch konzumieren.
Aber wie gesagt, was wir hier von uns geben ist nicht (Verzeihung) gottgegeben.
Gruß
__________________ Ich gendere hier nicht!
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2
10.05.2012 10:14 |
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Solon
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Reiser
Jungspund
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Hallo,
in der Tat ist das eine schwierige Entscheidung, einmal mehr, wenn die Person selbstständig tätig sein wird.
Ich tendiere immer zur zweiten Chance. Allerdings kommt das auf den Einzelfall an und ich mache mir auch immer selber ein Bild von der Person und fordere die Akten der Person an, spreche mit dem Bewährungshelfer, falls es einen gibt.
Herzliche Grüße
Sigrun Reiser
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3
05.06.2012 13:54 |
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