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Hutzenlaub   Zeige Hutzenlaub auf Karte Hutzenlaub ist weiblich
Tripel-As


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Betriebskantine

Moin Moin ins Forenland,

kleine Frage:

Braucht eine Betriebskantine eine separate Gewerbeanmeldung? Oder greift hier auch die Regel wie im Gaststättengesetz, d.h. erst ab 10% Fremdkundschaft muss eine Gewerbeanmeldung vollzogen werden?

__________________
Grüße aus dem Unterland
********************

Hutzenlaub

1 11.04.2011 09:28 Hutzenlaub ist offline E-Mail an Hutzenlaub senden Beiträge von Hutzenlaub suchen
Solon
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Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
Kaiser


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RE: Betriebskantine

Moin aus Rheinhessen,
möglicherweise passt hier die Regelung des § 25 Abs. 1 BGastG (oder eine passende Länderregelung). Danach sind Betriebskantinen, bei denen die Arbeitnehmer die Speisen zum Selbstkostenpreis erhalten, vom Anwendungsbereich des GastG ausgenommen. Bei einem Selbstkostenpreis gehe ich auch von fehlender Gewinnerzielungsabsicht aus - ergo keine gewerbliche Tätigkeit.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
2 11.04.2011 12:11 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
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