Betriebskantine |
Hutzenlaub
Tripel-As
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ins Forenland,
kleine Frage:
Braucht eine Betriebskantine eine separate Gewerbeanmeldung? Oder greift hier auch die Regel wie im Gaststättengesetz, d.h. erst ab 10% Fremdkundschaft muss eine Gewerbeanmeldung vollzogen werden?
__________________ Grüße aus dem Unterland
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Hutzenlaub
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1
11.04.2011 09:28 |
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Solon
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Rheinhesse
Kaiser
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aus Rheinhessen,
möglicherweise passt hier die Regelung des § 25 Abs. 1 BGastG (oder eine passende Länderregelung). Danach sind Betriebskantinen, bei denen die Arbeitnehmer die Speisen zum Selbstkostenpreis erhalten, vom Anwendungsbereich des GastG ausgenommen. Bei einem Selbstkostenpreis gehe ich auch von fehlender Gewinnerzielungsabsicht aus - ergo keine gewerbliche Tätigkeit.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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2
11.04.2011 12:11 |
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