Limited - Notwendige Unterlagen |
nico2709
Grünschnabel
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Limited - Notwendige Unterlagen |
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch wenn das Thema "Limited" hier sicherlich eigentlich schon mehr als genug diskutiert wurde, kann ich bei bei meiner Suche im Forum leider einen Punkt nicht entdecken bzw. eine Frage nicht klären:
Welche Unterlagen lassen Sie sich bei der Anmeldung einer Limited vorlegen, wenn deren Zweigniederlassung hier in Deutschland schon ins Handelsregister eingetragen wurde?
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass diese Frage für die meisten von Ihnen höchstwahrscheinlich gar kein Problem ist.
Ich würde mich daher besonders freuen, wenn Sie mir helfen und darauf zeitnah eine Antwort geben könnten.
Lieben Dank schon im Voraus! ;-)
Beste Grüße aus Meerbusch
Nicolas Klein
__________________ Wenn 50 Millionen Menschen etwas Dummes sagen, bleibt es trotzdem eine Dummheit! :applaus:
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1
12.11.2010 18:07 |
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Solon
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m.schiller
Haudegen
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vllt. hilft das
:
1. (Kopie) Ltd. Gründungsunterlagen mit Übersetzung einschl. Apostille
2. (Kopie) Gesellschafterbeschluss zur Geschäftsführerbestellung einschließlich
Sitzverlegung am Ort der Gewerbeanmeldung bzw. Ausübung.
3. (Org.+ Kopie) notariell beglaubigte Gründungsunterlagen (Eintragung in das Deutsche Handelsregister)
4. Sonstige Zulassungasunterlagen je nach Gewerbe wie alg. üblich z.B. bei
Gastronomie etc.
5. Personalausweis und Vollmacht des Geschäftsführers wenn nicht selbst.
Anmeldung der Zweigniederlassung einer im Ausland ansässigen Gesellschaft in Deutschland
Die Anmeldung erfolgt durch den Niederlassungsleiter bei dem Gericht, in dessen Bezirk
die Zweigniederlassung errichtet werden soll.
Folgende Angaben sind erforderlich:
Zur Muttergesellschaft:
- Das Register, bei dem die Gesellschaft geführt wird, sofern nach dem Recht des
Staates, dem die Gesellschaft unterliegt, eine Eintragung vorgesehen ist
- Die Rechtsform der Gesellschaft
- Wenn die Gesellschaft nicht dem Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen
Gemeinschaft oder eines anderen Vertragstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt, das Recht des Staates, dem die
Gesellschaft unterliegt
- Die Firma und der Sitz der Gesellschaft
- Der Gegenstand des Unternehmens
- Der Tag des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages
- Die Personen der Geschäftsführer bzw. des Vorstandes sowie deren Befugnisse
- Die Höhe des Stammkapitals/Grundkapitals
- Eine eventuelle Befristung der Gesellschaft
Zur Zweigniederlassung:
- Die Anschrift und der Gegenstand der Zweigniederlassung
- Die Höhe des Geschäftskapitals
- Der Tag des Errichtungsbeschlusses
- Die Personen der Geschäftsführer bzw. des Vorstandes, welche die Gesellschaft in
der Zweigniederlassung gerichtlich und außergerichtlich vertreten dürfen und der
Umfang ihrer Vertretungsmacht
- Eine eventuelle Befristung der Zweigniederlassung
Anlagen:
- Ggf. Nachweis der Bevollmächtigung zum Handeln für einen
Dritten (natürliche oder juristische Personen); bei Geschäftsführer,
Vorstand oder Prokurist: Handelsregisterauszug;
- Ein Nachweis über das Bestehen der Muttergesellschaft
- Soweit deutsches Recht eine Genehmigung für den Betrieb bzw. den Gegenstand
der Gesellschaft vorsieht, ist ein Nachweis über das Vorliegen der Genehmigung
beizufügen
- Eine öffentlich beglaubigte Kopie des Gesellschaftsvertrages
sowie, soweit der Vertrag im Original nicht in deutscher Sprache
abgefasst ist, eine beglaubigte Übersetzung desselben
__________________ Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben. - Bertrand Russel
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von m.schiller: 15.11.2010 10:21.
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2
15.11.2010 10:17 |
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