Herr B meldet sein Gewerbe in der Stadt A an (Betriebsstätte).
Seinen Nebenwohnsitz hat er ebenfalls in der Stadt A. Diesen gibt er bei der Gewerbeanmeldung auch als Privatanschrift an (ist identisch mit der Betriebsstätte).
Nun die Frage:
Kann Herr B seinen Nebenwohnsitz als Privatanschrift angeben, oder muss es der Hauptwohnsitz sein? Hat das steurechtliche Auswirkungen?
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