Ich schlage mich auch gerade mit dem allseits beliebten Thema Anzahl der erforderlichen Toiletten in Gaststätten und auch der barrierefreien Nutzung der Gaststätte nach § 4 Abs. 1 Nr. 2a GastG rum.
Kann mir vielleicht irgendjemand sagen, ob der Erlass des Wirtschaftsministeriums vom 17.10.2003 überhaupt noch gültig ist oder einer Erlassbereinigung zum Opfer gefallen ist? Ich habe bereits versucht telefonisch beim Ministerium anzufragen, aber ohne Erfolg!
Insgesamt finde ich den gesamten Themenkomplex schwierig, da ich natürlich als Nicht-Technikerin die baurechtliche Seite nur schwer beurteilen kann. Auch die Anzahl der Toiletten ergibt sich ja nicht aus irgendeinem Gesetz. Habt Ihr mit Euren Bauämtern diesbezüglich Absprachen getroffen oder wie läuft bei Euch der Prüfvorgang ab?
Für Hilfestellung in dem Bereich wäre ich Euch wirklich dankbar!
Kollege Wiesemeier hat (m. E.) in seiner Stellungnahme vom 25.10.05 die Antwort schon gegeben.
Darüber hinaus hat das Wirtschaftsministerium in seinen Erlassen vom 26.02.03 und 17.10.03 u. a. mitgeteilt, dass Anforderungen (Standards) die bisher berechtigterweise durch die Gaststättenbauverordnung geregelt waren keineswegs als obsolet zu betrachten und daher weiter als Standard zu verlangen sind.
Aus diesem Grund regelt dies seit dem Wegfall der Gaststättenbauverordnung und dem 01.07.05 bei uns das ausschließlich das Bauordnungsamt.
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