Gesundheitspräventionen |
Cornelia Lange
Jungspund
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Beiträge: 20
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
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Nächster Level: 157.092
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Hallo,
ich habe mal wieder ein kleines Problem. Man stellte mir die Frage, ob man ein Gewerbe anmelden muss, wenn man folgende Tätigkeiten ausüben möchte: Gesundheitspräventionskurse,Stressmanagementtraining, Zeitmanagementtraining, und Entspannungstraining, Gesundheitsberatung mit den Schwerpunkten Allergieberatung und Raucherentwöhnung.
Ich bin der Meinung, dass man für diese Art der Tätigkeiten ein Gewerbe anmelden muss. Ich halte es für keinen freien Beruf und eine Zuordnung zu § 6 GewO kann ich auch nicht bestätigen.
Wie seht ihr das?
Gruß aus Löhne
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04.04.2008 08:47 |
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