Gez: Fahnder im Dienst öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten |
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Kaiser
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Gez: Fahnder im Dienst öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten |
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GEZ-Fahnder: Gestatten, ich bin der Fahnder – Teil 1
Ein Gebührenbeauftragter verrät, mit welchen Methoden er Schwarzseher aufspürt und abkassiert. Ich bitte um Verständnis, wenn ich meine Identität nicht preisgebe. Bekämen meine Vorgesetzten raus, wer Ihnen diese Geschichte erzählt, wäre ich meinen Job los.
Auf meiner Visitenkarte steht „Beauftragter für Rundfunkgebühren und GEZ-Anmeldungen“. Die GEZ kennen Sie ja: „Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“. Sie wissen auch, dass Sie an die GEZ jeden Monat 17,03 Euro bezahlen müssen, wenn in Ihrem Haushalt ein Fernseher steht. Nur ganz wenige der 39 Millionen Haushalte in Deutschland sind fernseherfrei. Aber fünf Prozent bezahlen nicht. Das sind die Schwarzseher. Hinter denen bin ich her.
Jetzt dürfen Sie sich meinen Beruf nicht als Kreuzung aus Privatdetektiv und Gerichtsvollzieher vorstellen. Ich arbeite unspektakulär, aber methodisch. Und ziemlich effizient. Es gibt Monate, da bin ich vielleicht 25 Stunden in der Woche unterwegs. Aber auf meinem Konto gehen 5000 Euro Provision ein. Bin ich faul, bekomme ich gar nichts. Ein Grundgehalt gibt es nicht.
2500 Kilometer pro Jahr und zu Fuß
Ich habe etwa 2000 Kollegen. Die Zahl schwankt, die Fluktuation ist groß. Die einen beackern mehr als 100 000 Haushalte, andere ein paar Tausend. Mein Revier liegt irgendwo in den neuen Bundesländern. Kleine Städte, viele dörfliche Strukturen. Jährlich reiße ich etwa 2500 Kilometer ab, zu Fuß.
Vor größeren Touren mache ich einen Termin beim Bürgermeister. Ich erkläre ihm, dass es auch in seinem Interesse ist, wenn sich die Bürger unserem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gegenüber korrekt verhalten. Dann bitte ich ihn, mich beim Chef des Einwohnermeldeamts einzuführen. Meistens klappt das. So komme ich an die Liste: Namen und Adressen aller Einwohner über 18 Jahre, geordnet nach Straßen und Hausnummern.
Liste aus dem Amt wird verglichen
Sie meinen, das sei illegal? Dann schauen Sie doch mal in den Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Der ist sozusagen meine Arbeitsgrundlage. Unter Paragraf 8 Absatz 4 steht, dass die Landesrundfunkanstalt oder eine von ihr beauftragte Stelle „personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen“ darf. Also vergleiche ich die Liste aus dem Amt mit den Namen, die mir die GEZ gibt. Wer angemeldet ist, bekommt einen Haken. Die anderen bekommen Besuch. Von mir.
Ich marschiere los und drücke beim ersten Teilnehmer – so heißen bei uns die Kunden – auf die Klingel. Hausfrau, Mitte 50. Ich stelle die Standardfrage: „Haben Sie Fernseher und/oder Radio in Ihrer Wohnung?“ Ja, hat sie. Warum bezahlt sie keine Rundfunkgebühren? Ihr Mann war als Schwerbehinderter befreit, sagt sie. Vor fünf Jahren ist er gestorben. Dass sie nach seinem Tod zahlen muss, daran hätte sie nicht gedacht. Das Anmeldeformular unterschreibt sie sofort. Die Rechnung für die Nachzahlung, gut 1000 Euro, bekommt sie später. Mir stehen davon 21 Prozent zu, dazu kommen 18 Euro Provision für die Anmeldung des Fernsehers, acht für das Radio.
Gefunden unter: http://www.focus.de/digital/multimedia/gez/gez-fahnder/gez_aid_28762.html
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03.05.2007 08:55 |
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