Ich habe hier eine Taxi firma. Diese hat hier Taxen- und Mietwagenverkehr gewerblich angemeldet.
Nun betreibt diese Firma wohl auch noch eine Güterbeförderung über 3,5 Tonnen. Eine Erlaubnis dafür liegt vor.Ist dieses nach der Gewerbeordnung anzeigepflichtig?
Da der Güterkraftverkehr etwas völlig anderes ist als der Personenbeförderungsverkehr mit Taxen und Mietwagen, muss dieses Gewerbe auch angemeldet werden (zumindest über eine Erweiterung bzw. Ummeldung).
Einen schönen restlichenm SchlaDo wünscht
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